Förderkategorien und -Gebiete
Stiftungsdatenbank
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Die Pawlowski Kunst- und Kulturstiftung besteht seit 2019 als gemeinnützige, nicht rechtsfähige Treuhandstiftung unter dem Dach und der Verwaltung der Altrewa Bürgerstiftung Neustadt a. Rbge. Mit ihrem Namen erinnert sie an das Leben und Wirken der Neustädter Künstlerin Ingrid M. Pawlowski (1940-2010) und ihres Ehemanns, Jacek Pawlowski (1933-2018). Sie verwaltet das künstlerische Erbe der Stifterin und vergibt Fördermittel im Sinne der Stiftungssatzung für Projekte im Bereich des Stadtgebietes Neustadt a. Rbge. Darüber hinaus entwickelt die Stiftung eigene Projekte und Aktivitäten, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger Neustadts dienen.
Stiftungszweck ist die Bereicherung des kulturellen Lebens in Neustadt a. Rbge. durch die Darstellung des künstlerischen Lebenswerkes von Ingrid M. Pawlowski, deren Werke u. a. durch Ausstellungen der Öffentlichkeit bekannt und zugänglich gemacht werden.
Die Stiftung soll einen Beitrag dazu leisten, das kulturelle Leben in Neustadt a. Rbge. zu beleben und zu bereichern. Sie unterstützt Kunst- und Kulturschaffende durch die Vergabe von Fördermitteln hauptsächlich in den Bereichen Kunst, Kultur und Bildung. Förderanträge mit Projekterläuterung und Finanzierungsplan können schriftlich gestellt werden.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden, Mitglieder und Stifter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, begünstigt werden.
Förderung des Kunstprojektes "Never – Ever – Again?!": Eine Künstlergruppe hat das Gebäude einer ehemaligen Buchhandlung aus den 1950er Jahren und damit ein Stück Neustädter Zeit- und Architekturgeschichte vor dem Abriss mit einer Licht- und Klanginstallation künstlerisch in Szene gesetzt.