Unterstützung

Arbeitslosengeld I (SGB III)

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die Ihnen im Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf Antrag von der Arbeitsagentur gewährt wird.

Sie haben Anspruch darauf,

  •  wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindesten 360 Tage beitragspflichtig tätig waren, also in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben (z. B. Beschäftigung oder Krankengeldbezug). Anrechnungsfähig sind auch versicherungspflichtige Zeiten wie Elternzeit oder Wehr- bzw. Zivildienstzeiten. Bei überwiegend kurzen befristeten Arbeitsverhältnissen genügt in bestimmten Fällen auch eine Beitragszeit von mindestens 180 Tagen.
  •  wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  •  wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet haben. Sie müssen sich auch dann arbeitslos melden, wenn zu erwarten ist, dass Sie innerhalb der nächsten drei Monate arbeitslos werden. Sollten Sie kurzfristiger von der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden. 

Als arbeitslos gelten Sie, wenn Sie

  •  in keinem Arbeitsverhältnis stehen, 
  •  Ihre Beschäftigungslosigkeit beenden möchten und
  •  der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen.

Anspruchsberechtigte mit Kindern erhalten 67 % Ihres zuletzt erzielten pauschalierten Nettoverdienstes. Das Arbeitslosengeld I für Anspruchsberechtigte ohne Kinder beläuft sich auf 60%.

Beachten Sie bitte, dass Sie eventuell durch den Wegfall Ihres Erwerbseinkommens auch Anspruch auf Wohngeld haben. Im Gegensatz zu Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe beinhaltet das Arbeitslosengeld I keine öffentliche Leistung für die Kosten Ihrer Unterkunft. Wohngeld kann also zusätzlich beantragt werden!