Grundsicherungsgeld (SGB II) - Hannover.de

Unterstützung

Grundsicherungsgeld (SGB II)

Sie können finanzielle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherungsgeld, früher auch: "Bürgergeld", "Arbeitslosengeld II / ALG II" oder "Hartz IV") erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Die Leistung umfasst einen Regelsatz für den Lebensunterhalt und die Kosten für die Unterkunft. Darüber hinaus können Sie auch Eingliederungsleistungen und Fördermaßnahmen gewährt bekommen, die Sie darin unterstützen, eine geeignete Arbeit zu finden, zum Beispiel Trainingsmaßnahmen in Betrieben oder in Weiterbildungseinrichtungen.

 

Grundsicherungsgeld

können Sie beziehen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind und die gesetzliche Altersgrenze (je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht überschritten haben. Sie gelten als erwerbsfähig, wenn Sie generell mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten. Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht für Ihre Grundsicherung ausreicht, sind Sie hilfebedürftig. Grundsicherungsgeld können Sie also auch dann bekommen, wenn Sie ein geringes Erwerbseinkommen oder nur sehr geringes Arbeitslosengeld beziehen. 

 

Wenn Sie mit mehreren Familienangehörigen, in eheähnlicher Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Partnerschaft in einem Haushalt leben, wird das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder bei der Berechnung des Grundsicherungsgeldes berücksichtigt. Sie gelten als Bedarfsgemeinschaft. Wenn Kinder in Ihrem Haushalt leben, so erhalten diese ebenfalls Grundsicherungsgeld in Höhe der gültigen Regelsätze. Kindergeld und Unterhalt(svorschuss) sind vorrangig zu beantragende (bzw. von Unterhaltspflichtigen einzufordernde) Leistungen. Das Jobcenter gewährt den Regelsatz abzüglich des dadurch erzielten Einkommens.

 

Sowohl bei der Anrechnung von Vermögen als auch beim Einkommen gibt es Freibeträge. In besonderen Fällen, zum Beispiel wenn Sie berufstätig sind, wird Ihnen zudem ein erhöhter Bedarf eingeräumt.

 

Der Bezug von Grundsicherungsgeld verpflichtet Sie, jede Arbeit anzunehmen, auch wenn diese nicht Ihrer Qualifikation entspricht oder kein Tariflohn gezahlt wird. Sollten Sie eine zumutbare Arbeit ablehnen, müssen Sie dafür eine Begründung abgeben, die vom Jobcenter anerkannt wird.

 

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie unter Anspruchsvoraussetzungen  - Jobcenter Region Hannover.
 

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