Kinderfreibetrag und Steuerklasse

Änderungen müssen beim Finanzamt beantragt werden.

Nach der Geburt Ihres Kindes ändern Sie Ihre Steuerklasse und lassen Ihr Kind auf Ihrer Steuerklasse eintragen. Für verheiratete Paare bietet sich die Kombination IV/IV oder III/V an, während Alleinerziehende die Steuerklasse II in Anspruch nehmen können. Welche Kombination Sie wählen hängt von Ihrer Einkommens- und Beschäftigungsform ab.

Steuerklasse

Je nach Familienstand und Einkommensverhältnissen gibt es für Paare verschiedene Kombinationsmöglichkeiten von Lohnsteuerklassen. Seit 2010 eröffnet das Faktorverfahren eine zusätzliche Variante, bei der für beide Partner anteilig die steuermindernden Einflussgrößen berücksichtigt werden. Alleinerziehenden mit Freibetrag für mindestens ein Kind wird in Lohnsteuerklasse II automatisch ein Entlastungsbetrag anerkannt, der den Lohnsteuerabzug von vornherein mindert.

Detaillierte Informationen und Tipps zur Wahl der Steuerklasse finden Sie im Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler, der auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen zum Download zur Verfügung steht.

Freibeträge

Der Freibetrag steht beiden Eltern je zur Hälfte zu, unabhängig davon, ob der Vater oder die Mutter miteinander verheiratet sind. Sollte nur ein Elternteil die Berufstätigkeit aufnehmen, bietet sich die Übertragung des gesamten Freibetrages auf den Verdiener/die Verdienerin an.

Mit dem Eintrag Ihres Kindes wird das Existenzminimum Ihres Kindes steuerfrei gestellt. Die Entlastungswirkung kommt allerdings erst ab einem bestimmten zu versteuernden Einkommen zum Tragen. Dann wird das Kindergeld auf die Steuerentlastung angerechnet. Sie müssen dazu aber nichts veranlassen: Kindergeld und Freibetrag werden im Rahmen Ihrer Steuererklärung automatisch zu Ihren Gunsten miteinander verrechnet. Der Kinderfreibetrag kann von beiden Eltern je zur Hälfte geltend gemacht werden, unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch der gesamte Freibetrag auf einen Elternteil übertragen werden.

Änderungen der Steuerklasse und Freibeträge müssen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Internetportal der Oberfinanzdirektion Niedersachsen

mit weiterführendem Link zum Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler

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