Anträge rund ums Kind
Kindergeld und Kinderzuschlag
Einkommensabhängige und -unabhängige Leistungen
Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und staffelt sich nach der Zahl der Kinder. Es wird nur auf schriftlichen Antrag an die Familienkasse der Arbeitsagentur (bzw. im öffentlichen Dienst an die Personalstelle) gewährt. Den Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern, sie können ihren Anspruch aber an die Kinder abtreten.
Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich in Ausbildung befindet und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Für arbeitslose Kinder über 18 kann bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden. Wenn ein Kind wegen fehlender Ausbildungsplätze keinen Ausbildungsplatz erhalten hat, bekommt es Kindergeld nach der Regel für Kinder in Ausbildung. Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, wird Kindergeld ohne Altersbeschränkung gewährt.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, wird das Kindergeld in der Regel als Einkommen angerechnet.
Kinderzuschlag
Wenn Sie über ein geringes Familieneinkommen verfügen, könnten Sie zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben. Den Kinderzuschlag erhalten Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren können, nicht aber den Ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Sie von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherungsgeld, früher auch "Bürgergeld" / "Arbeitslosengeld II (ALG II)" "Hartz IV") abhängig werden. Der Zuschlag wird für maximal drei Jahre gezahlt und entfällt, sobald Ihr Einkommen den Familienbedarf deckt.
Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie genau wie für das Kindergeld bei der Familienkasse der Arbeitsagentur (bzw. bei Ihrer Personalstelle für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) stellen. Die Familienkasse hält ein Merkblatt zum Kinderzuschlag bereit, der jährlich aktualisiert wird.
Kinderzuschlag im Familien-Wegweiser
Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
lesen
Kinderzuschlag: Informationen der Familienkasse
Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kinderzuschlag
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