1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015

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Aufgrund des § 115 i. V. m. § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der derzeit gültigen Fassung hat die Regionsversammlung in der Sitzung am 12.05.2015 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen.

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