Getrennt lebende Eltern

Umgangskontakte während der Corona-Krise

Eine Herausforderung für getrennt lebende Eltern: Kann während der Corona-Pandemie von getroffenen Regelungen abweichen werden? Und wie wichtig ist Gewohntes für Kinder?

Nicht selten haben Trennungseltern einen mühsamen Weg hinter sich, sich auf gut umsetzbare Umgangsregelungen zu einigen. Dabei wurden sie eventuell vom Jugendamt oder einer Beratungsstelle unterstützt oder es musste mit Hilfe des Familiengerichts eine geeignete Regelung festgelegt werden.

Wenn dann endlich eine Regelung gefunden wurde, ist es für die Beteiligten eine Herausforderung, diese auch gewissenhaft umzusetzen. Feste Regeln und Absprachen können hier hilfreich sein, um Streitpunkte zu minimieren. Vorausgesetzt, jedes Elternteil hält sich daran. So muss nicht ständig neu verhandelt werden, was wiederum Ruhe und Sicherheit für Eltern und Kinder schafft.

Schwierig wird es immer dann, wenn von fest Vereinbartem und Gewohntem abgewichen werden muss. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert oder bevorsteht. So können berufliche Veränderungen, unvorhergesehene Ereignisse oder gesundheitsbezogene Aspekte eine Anpassung der Regelung erforderlich machen.

Auch die gegenwärtige Corona-Krise zwingt viele Menschen, ihren gewohnten Lebensalltag zu verändern und der aktuellen Situation anzupassen. Der Berufsalltag verändert sich, mancher kann im Homeoffice arbeiten, für andere fallen Sonderschichten an, denken wir nur an Beschäftigte im Gesundheitswesen wie Pflegepersonal, Ärzte etc. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Kinder weiterhin gezwungen sind, zu Hause zu bleiben. Dies hat zur Folge, dass die Kinder auf eine alternative Betreuung angewiesen sind. Die Kinderbetreuung muss nun häufig durch Elternteile oder andere Angehörige übernommen werden.  

Gewohntes beibehalten

Trotz der aktuellen, zum Teil erschwerenden Umstände ist es empfehlenswert, die gewohnte Umgangsregelung so weit wie möglich fortzuführen. Dies beugt einer weiteren Verunsicherung der Kinder vor. Kinder haben in Zeiten von Corona genau wie ihre Eltern bereits eine Vielzahl an Unsicherheiten zu bewältigen, sind teils mit Ängsten konfrontiert und müssen mit veränderten Tagesstrukturen umgehen. Besteht die Möglichkeit, die gewohnte Umgangsregelung weitestgehend unberührt zu lassen, trägt dies erheblich dazu bei, dass die Kinder im familiären Umfeld die Sicherheit und Gewissheit erhalten, dass zumindest diese Alltagsstrukturen beständig bleiben. Wenn vieles bleiben kann, wie die Kinder es kennen, gibt das Ruhe und Sicherheit.

Rechtsgültige Vereinbarungen (zum Beispiel familiengerichtlich gebilligte Vergleiche) dürfen nicht einseitig ausgesetzt werden. Nur in Ausnahmefällen sollten die Umgangsvereinbarungen zeitlich begrenzt verändert werden. Eindeutige Gründe sind ärztlich bestätigte Corona-Virusinfektionen eines Kindes oder eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne für das Kind. Ist dies der Fall, ist der andere Elternteil unverzüglich hierüber zu informieren.

Allein die Sorge um die Gesundheit des Kindes ist kein hinreichender Grund für eine Kontaktunterbrechung

Auch die Vorgehensweise hinsichtlich der Umgangsausübung bei freiwilliger Quarantäne bedarf der gemeinsamen einvernehmlichen Abstimmung.  

Angesichts der Bedeutung von Umgangskontakten für die Eltern-Kind-Beziehung sind diese zum absolut nötigen Kontaktminimum zu zählen. Auch dort, wo eine Ausgangsbeschränkung erlassen ist, ist das Verlassen der eigenen Wohnung aus triftigen Gründen erlaubt, wozu auch die Umgangskontakte zählen.  

Hinweise für Absprachen

Sämtliche Anpassungen und Veränderungen der Umgangsregelung bedürfen einer sorgfältigen und vor allem klaren Absprache.  

  1. Verändern Sie nur das, was unbedingt notwendig ist. Lassen Sie möglichst viel so, wie es ist.
  2. Benutzen Sie die Situation nicht, um die abgestimmte Regelung zu verändern. Während einer Krise schwelende Konflikte auszutragen, schafft zusätzliche Belastungen für Eltern, vor allem aber für die Kinder.
  3. Verständigen Sie sich als Eltern darüber, dass es sich aufgrund der aktuellen Situation um eine Sondervereinbarung handelt und die normale Vereinbarung lediglich pausiert.
  4. Verabreden Sie einen Zeitpunkt, an welchem die gewohnte Regelung wieder in Kraft tritt. Wenn dies noch nicht absehbar ist, vereinbaren Sie in regelmäßigen Abständen gemeinsam die Bedingungen zu prüfen und ggf. neu zu entscheiden.
  5. Vereinbaren Sie genau, wann sich die Kinder bei wem aufhalten beziehungsweise wer zu welchem Zeitpunkt für die Kinder hauptverantwortlich verfügbar ist (wichtig bei älteren Kindern).
  6. Erklären Sie Ihren Kindern möglichst gemeinsam, was sie beschlossen haben. Auf diese Weise verstehen die Kinder, dass es eine gemeinsam getragene Elternentscheidung ist. Ein bildlicher Zeitplan (ähnlich einem Stundenplan) kann sehr hilfreich sein.
  7. Vereinbaren Sie auch, wie die Kinder Kontakt zum jeweils anderen Elternteil haben sollen. Verfügen die Kinder noch nicht über eigene Möglichkeiten, selbständig Kontakt zum anderen Elternteil zu halten, planen Sie Zeiträume dafür ein und unterstützen Sie die Kinder beim Kontakt. Gewähren Sie ihren Kindern die Möglichkeit, alleine und ungestört mit dem anderen Elternteil zu sprechen (zum Beispiel per Telefon, Skype etc.).

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familien- und Erziehungsberatungsstellen gerne telefonisch zur Verfügung.

Kontaktdaten der Beratungsstellen in und um Hannover finden Sie unter:

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