Förderung der Energiewende

Mit einem besonderen Förderprogramm zur Unterstützung der Energiewende in Kommunen, das an das HORIZONT 2020 Programm angedockt werden soll, möchte die EU Kommission die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie vorantreiben.

Windkraftanlagen bei Schliekum

Als besonders förderungswürdig gelten dabei Aktivitäten zur Verbesserung von Entscheidungsprozessen und zur Einbindung der Öffentlichkeit in die Energiewende.

Folgende Ziele sollten mit den Maßnahmen angestrebt werden:

  • Verbesserung der Entscheidungsprozesse regionaler und lokaler Behörden, um eine höhere Qualität, Kohärenz und Konsistenz der Energieeffizienzmaßnahmen zu erreichen. Die Maßnahmen sollten die gemeinsame Anwendung der Energieeffizienzmaßnahmen zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, verbesserte Überwachungs- und Überprüfungssysteme und eine effizientere Nutzung der öffentlichen Ausgaben fördern.
  • Unterstützung der Behörden bei der Entwicklung politischer Szenarien und Übergangspläne, die den Weg zu den europäischen langfristigen Zielen für 2050 klar umreißen und die laufende Umsetzung von Aktionsplänen für nachhaltige Energie (SEAP) oder für nachhaltige Energie und Klimaschutz (SECAP). Die Maßnahmen sollten eng mit der Initiative des Covenant of Mayors verknüpft sein.
  • Innovative Wege zur Einbindung der Zivilgesellschaft für die Energiewende zu ermöglichen
  • Bereitstellung innovativer Programme zum Kapazitätsaufbau für Städte und / oder Regionen, um ihre Kapazitäten zur Förderung der nachhaltigen Energiewende in ihren jeweiligen Gebieten zu verbessern. Vorschläge sollten eine nachhaltige Verbesserung der Qualifikationsbasis der Behörden fördern, die an ihre Bedürfnisse und Herausforderungen angepasst ist, und die Verbreitung des Lernens innerhalb der teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus unterstützen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten eine Strategie zur Replikation der Ergebnisse in ganz Europa und eine solide Überwachung der Auswirkungen umfassen.

Um diese anspruchsvollen Ziele zu verwirklichen, geht die EU-Kommission von einem Mindestfördervolumen von 1 -1,5 Mio. € aus.

Anträge können bis zum 10. September 2020, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit, online gestellt werden.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung finden sich unter folgendem Link.