Der Europäische Bürgerpreis – eine Auszeichnung für außergewöhnliche Leistungen

Verlängerung der Bewerbungsfrist bis zum 30. Juni 2020 und thematische Ausweitung auf Projektvorschläge, die im Zusammenhang mit dem Kampf gegen COVID 19 stehen

Young people walking in a park

Der Europäische Bürgerpreis wird seit 2008 vom Europäischen Parlament verliehen und versteht sich als Auszeichnung für „außergewöhnliches Engagement für ein besseres gegenseitiges Verständnis und mehr Integration in der Europäischen Union“. Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments sind berechtigt, pro Jahr einen Vorschlag einzureichen.

Üblicherweise werden mit der Verleihung des Preises Bürgerinnen und Bürger, Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinigungen oder Organisationen geehrt, die in herausragender Weise Leistungen in den folgenden Bereichen erbracht haben:

  • Projekte, mit denen ein besseres gegenseitiges Verständnis und eine stärkere Integration zwischen den Bürgern der Mitgliedstaaten gefördert oder die grenzüberschreitende oder transnationale Zusammenarbeit in der Europäischen Union erleichtert wird;
  • Projekte, durch die ein langfristiges Engagement auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden oder transnationalen kulturellen Zusammenarbeit bedingt ist und damit der europäische Geist gestärkt wird;
  • Projekte, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Europäischen Jahr (falls ein Thema festgelegt wurde) stehen;
  • Projekte, mit denen den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten konkreter Ausdruck verliehen wird.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können in diesem Jahr auch Bewerbungen und Vorschläge eingereicht werden, die der Bewältigung von COVID-19 dienen. Die verlängerte Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2020.

Weitere Informationen zum Europäischen Bürgerpreis sowie zum Bewerbungsverfahren finden sich hier:

https://www.europarl.europa.eu/at-your-service/de/be-heard/prizes

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/EuropeanCitizensPrize