CORONA / COVID-19

Covid-19-Impfung ist für seheingeschränkte Menschen eine große Herausforderung

Für blinde und sehbehinderte Menschen wirft die Covid-19-Impfung viele Fragen auf: Wer kann sich impfen lassen? Wie erfahre ich, dass ich an der Reihe bin? Kann ich mir den Inhalt des Einladungsschreibens vorlesen lassen? Wie vereinbare ich als Nichtsehender einen Impftermin? Wie gelange ich zum Impfzentrum?

Dokumente noch nicht barrierefrei

Für alleinlebende blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen stellt die Covid-19-Impfung in mehrfacher Hinsicht eine große Herausforderung dar. Zwar werden zunächst alle Menschen ab 80 Jahren vom Land angeschrieben und zur Impfung eingeladen, für die meisten blinden und hochgradig sehbehinderten Empfänger ist das Lesen der Unterlagen aber nicht möglich. Da die Anschreiben des Ministeriums und der Kommunen nicht barrierefrei sind, hat der BVN beim Niedersächsischen Sozialministerium barrierefrei lesbare und ausfüllbare Dokumente zum Download angemahnt.

Ein zweites Problem stellt der Weg zum Impfzentrum dar. Was tun, wenn keine Begleitperson zur Verfügung steht? Ist das Impfzentrum barrierefrei? Gibt es einen Begleitservice? Darf eine Begleitung mit in die Impfkabine?

Hilfe und Auskunft zunächst am Telefon

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. reagiert auf diese Fragen und Unwägbarkeiten mit Unterstützungsangeboten für seine Mitglieder. In seinen sieben niedersächsischen Regionalvereinen werden zunächst die jeweiligen Besonderheiten der Impfzentren vor Ort recherchiert. Um zu unterstützen, werden landesweit Anrufe bei allen über 80-jährigen Mitgliedern durchgeführt. Außerdem weisen die Regionalvereine in regionalen Rundschreiben auf die Hilfsangebote des Verbandes hin.

In den Telefonaten können die Fragen rund um den Impfablauf beantwortet werden. Bei Bedarf werden auch die Anschreiben und weitere zum Impfablauf gehörende Dokumente vorgelesen. Zu den Unterstützungsmöglichkeiten gehört auch die Hilfe bei den Terminvereinbarungen. Zusätzlich erhalten die Betroffenen Hinweise zur Übernahme von Fahrtkosten zu den Impfzentren.

In ähnlicher Weise werden die Regionalvereine des BVN auch mit den nächsten Impfberechtigten, zunächst der Gruppe der über 70-jährigen, dann mit den über 60-jährigen vorgehen.

(Veröffentlicht am 21. Januar 2021)