Stichtag zur 4. Antragsrunde der Landesförderung „Zukunftsräume“

Landesförderung

Museum "Auf dem Burghof" in Springe

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung hat den 20. Mai 2021 als Stichtag für die vierte Antragsrunde für das Förderprogramm „Zukunftsräume“ festgelegt.

Antragsberechtigt sind Klein- und Mittelstädte, Gemeinden sowie Samtgemeinden in ländlichen Räumen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist.

Der Stichtag zur Abgabe der Förderanträge ist der 20. Mai 2021. Die Förderquote beträgt je nach Steuereinnahmekraft 60 Prozent oder 90 Prozent, wobei die Fördersummen pro Projekt zwischen 75.000 Euro und 300.000 Euro liegen. Insgesamt beträgt die Fördersumme von 2021 bis 2023 pro Jahr 2,5 Millionen Euro.

Um am Programm teilzunehmen, sind die Kommunen zunächst dazu aufgerufen, ihr Interesse zu bekunden und erste Projektideen beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen. Nach der Aufnahme in das Programm können die Ideen dann zu einem entsprechenden Projektantrag weiterentwickelt werden.

Das Programm wurde erstmals im Sommer 2019 vom Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung ins Leben gerufen, um gezielt Projekte für die Lebendigkeit und Attraktivität von Klein-, Mittelstädten, Gemeinden sowie Samtgemeinden ab 10.000 Einwohnern in Niedersachsen zu unterstützen, die in ländlichen Räumen eine Zentrumsfunktion wahrnehmen. Bisher wurden mit dem Programm „Zukunftsräume“ insgesamt 31 Zuwendungsbescheide übergeben.