Klimaschutz

Dach-Solar-Richtlinie

Solarstromanlage bei SKM Isernhagen

Förderung von Dämmmaßnahmen zur Verminderung von Treibhausgas-Emissionen 

 

Über die Dach-Solar-Richtlinie werden Maßnahmen zur Dachdämmung bei Bestandsgebäuden gefördert, unter der Bedingung, dass gleichzeitig eine Solaranlage installiert wird.

Ob Gewerbe-, Vereinsgebäude, Ein- oder Mehrfamilienhaus: Mit der Dach-Solar-Richtlinie will die Region Eigentümerinnen und Eigentümer motivieren, das Dach energetisch zu modernisieren und gleichzeitig auf erneuerbare Energien zu setzen.


A) Häufig gestellte Fragen zur Antragsstellung

 

  1. Was muss ich zusätzlich zum Dach-Solarförderantrag einreichen?
    Neben dem Dach-Solarförderantrag müssen ein Angebot zur Dachdämmung, die U-Wert-Berechnung sowie Informationen zur Solaranlage, idealerweise ein Solarangebot, eingereicht werden.
  2. Kann ich den Dach-Solarförderantrag digital einreichen?
    Der Dach-Solarförderantrag muss postalisch bei dem Fachbereich Energie und Klima der Region Hannover eingereicht werden. Die Anlagen (Angebote, U-Wert-Berechnung) können digital an die Mailadresse klimaschutz@region-hannover.de eingereicht werden.
  3. Wie lange dauert die Bearbeitung des Dach-Solarförderantrags?
    Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 6 – 9 Wochen.
  4. Kann ich nach Antragstellung mit der Maßnahme beginnen?
    Nein, der Dach-Solarförderantrag muss erst durch die Region Hannover bewilligt werden. Eine Förderung nach Antragstellung, aber vor Bewilligung durch die Region Hannover ist nicht möglich. Ausnahme: Zustimmung vorzeitiger Maßnahmenbeginn
  5. Was ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn?
    Mit der Zustimmung des vorzeitigen (Dach-)Maßnahmenbeginns kann die Maßnahme noch vor der Bearbeitung des Dach-Solarförderantrags begonnen werden (Auftragserteilung). Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfolgt auf eigenes Risiko und ist unabhängig von der Prüfung des Dach-Solarantrags. Mit dieser Zustimmung ist noch keine Bewilligung der Zuwendung oder sonstige Förderverpflichtung der Region Hannover verbunden.
  6. Wie lange dauert die Bearbeitung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns?
    Schätzungsweise 1-2 Wochen.
  7. Werden unvollständige Dach-Solarförderanträge bearbeitet?
    Nein, wenn der Dach-Solarförderantrag unvollständig ist, erhalten die Kunden eine Nachforderung durch unseren externen Dienstleister, die enercity AG, Abteilung proKlima. Erst wenn der Dach-Solarförderantrag vollständig ist (Angebot zur Dachdämmung, die U-Wert-Berechnung sowie Informationen zur Solaranlage, idealerweise ein Solarangebot) wird der Antrag bearbeitet. Ebenso wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn, sofern gestellt, bei unvollständigen Anträgen abgelehnt.
  8. Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft, wer stellt den Dach-Solarförderantrag?
    Bei mehreren Eigentümern/Eigentümerinnen muss der Dach-Solarförderantrag gemeinsam gestellt oder eine antragstellende Person bevollmächtigt werden.
  9. Was sind die Anforderungen an die Dachdämmung, um die Dach-Solarförderung zu bekommen?
    Wohngebäude  
    Der U-Wert des obersten Gebäudeabschlusses darf nach der Dämmung höchstens 0,14 W/m2K betragen.
    Der oberste Gebäudeabschluss ist das Bauteil, das an beheizte oder gekühlte Räume angrenzt und den oberen Gebäudeabschluss bildet. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um das Bauteil Dach.
    Bei unbeheizten Spitzböden besteht der oberste Gebäudeabschluss aus zwei Bauteilen: Die Fläche der Dachschräge zu den Wohnräumen ist förderfähig und die Fläche der obersten Geschossdecke, wenn jedes Bauteil für sich die U-Wert-Anforderung erfüllt.
    Dachüberstände, Giebel oder Drempel sind nicht Teil der förderfähigen gedämmten Fläche.

    Nichtwohngebäude  
    Der U-Wert des obersten Gebäudeabschlusses darf nach der Dämmung höchstens 0,14 W/m2K betragen, wenn die Innenraumtemperatur ≥ 19º C beträgt.
    Der U-Wert des obersten Gebäudeabschlusses darf nach der Dämmung höchstens 0,25 W/m2K betragen, wenn die Innenraumtemperatur zwischen 12º C und 19º C beträgt.
    Für Nichtwohngebäude mit Innenraumtemperatur von 12°C bis 19°C ist ein Nachweis notwendig, dass das Gebäude gewerblich genutzt wird und dass die Raum-Solltemperatur bei 12-19°C liegt. Dies kann unter anderem über Grundrisse, aus denen die Nutzung erkennbar ist, einer Heizlastberechnung oder einem hydraulischen Abgleich nachgewiesen werden.
     
  10. Was sind die Anforderungen an die Solaranlage, um die Dach-Solarförderung zu bekommen?
    20 kWh/m2a solare Erzeugung bezogen auf die gedämmte Dachfläche
  11. Muss es eine Photovoltaik-Anlage sein, um die Dach-Solarförderung zu bekommen?
    Nein, die Installation einer Solarthermie-Anlage ist auch möglich. Auch hier muss der jährliche Solarertrag erzielt werden.
  12. Bekomme ich die Dach-Solarförderung auch, wenn die Solar-Anlage nicht durch mich betrieben wird, sondern durch einen Dritten?
    Ja, die Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren muss vertraglich vereinbart werden. Im Vertrag muss die entsprechende Nutzungsdauer erkenntlich sein und der Vertrag muss mit den anderen Antragsunterlagen eingereicht werden. Die Grundanforderung von 20 kWh/m2a solare Erzeugung bezogen auf die gedämmte Dachfläche muss eingehalten werden.
  13. Ist die Dach-Solarförderung mit anderen Förderprogrammen kumulierbar?
    Eine Kumulierung mit anderen Förder- oder Darlehensprogrammen ist grundsätzlich möglich.
  14. Muss ich in dem zu sanierenden Gebäude auch wohnen? 
    Nein, jedoch muss sich das Gebäude in Ihrem Eigentum befinden.
  15. Wie viel wird gefördert?
    Die Region Hannover fördert 50 Euro je Quadratmeter gedämmter Dachfläche und max. 50.000 € pro Gebäude bzw. 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Dämmung.
  16. Kann ich mehrere Dach-Solaranträge stellen?
    Pro Gebäude darf ein Förderantrag gestellt werden. Eine Person kann somit Antragsteller*in mehrerer Förderanträge sein, wenn sie Eigentümer*in des Gebäudes ist und das Gebäude im Gebiet der Region Hannover gebaut wurde.
  17. Gilt die Dach-Solarförderung auch für Neubauten?
    Nein, die Dach-Solarförderung gilt nur für Bestandsgebäude. Ein Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, um als Bestandsgebäude zu gelten.
  18. Was ist ein Wohngebäude?
    Nach Gebäudeenergiegesetz ist ein Wohngebäude ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient, einschließlich von Wohn-, Alten- oder Pflegeheimen.
  19. Was ist ein Nichtwohngebäude?
    Ein Nichtwohngebäude wird überwiegend für Nichtwohnzwecke genutzt. Zu den Nichtwohngebäuden zählen z.B. gewerblich genutzte Flächen wie Büro- und Verwaltungsgebäude, Anstaltsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude wie Fabrikgebäude, Hotels und dergleichen (Quelle: Nichtwohngebäude - Statistisches Bundesamt (destatis.de))
  20. Sind Eigenleistungen bei den Dämmarbeiten zulässig?
    Bei Eigenleistungen sind nur die Materialkosten förderfähig. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und die angefallenen Materialkosten sind durch eine*n Sachverständigen oder Energieberater*in zu bestätigen. Die Rechnungen für das Material müssen die Adresse des Investitionsobjektes enthalten.
  21. Kann eine Bestandsdämmung weiter genutzt werden?
    Ein bestehender Dämmstoff kann weiter genutzt werden. In dem Fall ist die Qualität und Dicke der Dämmung nachzuweisen (z.B. anhand eines Fotos, auf dem die Stärke des Dämmstoffs zu erkennen ist oder anhand einer vorhandenen Baubeschreibung).
     

B)    Häufig gestellte Fragen zur Antragsverlängerung 

  1. Kann ich meinen Dach-Solarförderantrag verlängern?
    Ja, auf Antrag kann die Frist um 12 Monate verlängert werden. Der unterschriebene Antrag auf Verlängerung erfolgt formlos (ein kurzes Anschreiben mit Unterschrift) bei der Region Hannover. Der Antrag muss innerhalb des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum kann auf insgesamt 4 Jahre verlängert werden.

C)    Häufig gestellte Fragen zum Verwendungsnachweis 

  1. Was muss ich als Verwendungsnachweis einreichen?
    Schlussrechnung für die Dachdämmung der ausführenden Firma mit detaillierten Angaben zu:
    - Auftraggeber,
    - Adresse des Gebäudes,
    - Art der Dämm-Maßnahme und des Dämmstoffmaterials,
    - Dämmstoffstärke und Wärmeleitfähigkeitsstufe,
    - Ggf. Nachweis der vorhandenen Dämmung (zum Beispiel Foto, alte Baubeschreibung)
    - Datum der Auftragserteilung

    Schlussrechnung für die Solaranlage(n)
    - Nachweis über den Einbau der Anlage (Rechnung des ausführenden Fachbetriebs, Inbetriebnahmeprotokoll des Energieversorgers sowie Fachunternehmererklärung oder den Registrierungsbescheid im Marktstammdatenregister, Anlagenfotos etc.).

    In der Schlussrechnung sind sämtliche entstandenen Ausgaben und ggf. erhaltene weitere Zuwendungen anzuführen. Ausgaben und erhaltene weitere Zuwendungen sind durch Original-Belege nachzuweisen.
    Sollte die Maßnahme in Eigenleistung durchgeführt worden sein, so sind statt der Schlussrechnung der ausführenden Firma alle Belege über die beschafften Materialien und die Zahlungsnachweise einzureichen. Bei Eigenleistungen sind nur die Materialkosten förderfähig. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und die angefallenen Materialkosten sind durch eine*n Sachverständigen oder Energieberater*in zu bestätigen. Die Rechnungen für das Material müssen die Adresse des Investitionsobjektes enthalten.
  2. Warum kann sich die Fördersumme zwischen Zuwendungsbescheid und Auszahlungsbescheid verändern?
    Nach eingehender fachlicher Prüfung durch unseren externen Dienstleister, die enercity AG, Abteilung proKlima, kann es dazu kommen, dass sich die anzurechnende dämmbare Fläche geringer darstellt, als im Vorfeld beantragt. In dem Fall wird die Auszahlung entsprechend angepasst. Sofern die Anforderung an den Solarertrag nicht vollständig erfüllt wird, kann dies auch zu einer verringerten Auszahlung führen.
  3. Wann muss ich den Verwendungsnachweis einreichen?
    Der Verwendungsnachweis ist spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, postalisch oder digital bei der Region Hannover, Fachbereich Energie und Klima, einzureichen. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen, wenn der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht vorgelegt wurde. Wenn der Bewilligungszeitraum nicht eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Verlängerungsantrag bei der Region Hannover zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums abgeschlossen sein müssen.
  4. Wie lange muss die Solaranlage erhalten bleiben?
    Die Solaranlage muss mindestens 5 Jahre am Einbauort erhalten werden. Andernfalls kann der Zuwendungsbescheid aufgehoben und die Zuwendung zurückgefordert werden.
     

Die Dach-Solar-Richtlinie

 

Das Antragsformular (Neu: mit Denkmalschutz-Abfrage)

 

Fragen und Antworten zu Antrag / Förderung / Voraussetzungen und mehr