Landeshauptstadt Hannover

Neues Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integriertem Vergnügungsstättenkonzept

Vom Rat beschlossen am 16. Dezember 2021. 

Die Georgstraße Hannover. 

Eine gute Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten in erreichbarer Nähe ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für das Leben in der Stadt. Die Verteilung von Standorten des Einzelhandels wird in Hannover vorausschauend geplant und umgesetzt. Dafür ist ein städtebauliches Konzept erforderlich. 

In den letzten Jahren hat Hannover eine dynamische Stadtentwicklung erfahren. Wachstums- und Wandlungsprozesse stellen die Stadtplanung vor Herausforderungen und machen es erforderlich, Planungskonzepte auf den Prüfstand zu stellen. Das gilt auch für den Einzelhandel. 

Die zunehmende Digitalisierung, fortschreitende Umstrukturierungs- und Konzentrationsprozesse im Handel, neue rechtliche Anforderungen (z. B. aus der Novellierung des Baugesetzbuches, durch höchstrichterliche Rechtsprechung zum Einzelhandel sowie geänderte Vorgaben aus den Raumordnungsprogrammen des Landes Niedersachsen und der Region Hannover) haben eine Aktualisierung und Neuauflage der städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeption notwendig gemacht.

Die Bedeutung der Nahversorgung in den Wohngebieten mit Artikeln des täglichen Bedarfs berücksichtigt das integrierte Nahversorgungskonzept, das in dieser Form erstmals aufgestellt worden ist. Es soll sichergestellt werden, dass in fußläufiger Entfernung (Fußweg von max. 1000m Länge, ~ 10min Gehzeit) die Möglichkeit besteht, Lebensmittel in einem Discounter oder Vollsortimenter einzukaufen, ohne dafür das Auto benutzen zu müssen.

In engem Zusammenhang zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept steht das Vergnügungsstättenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover. Die dynamische Entwicklung bei den Vergnügungsstätten, insbesondere bei Spielhallen und Wettbüros, steht in räumlicher Konkurrenz zu den Einzelhandelsstandorten in den Zentren und den zentralen Versorgungsbereichen und bedarf daher einer mit den Belangen der Versorgung der Bevölkerung abgestimmten Steuerung, da es sich überwiegend um dieselben Standorte handelt. 

Die Landeshauptstadt hat das Gutachterbüro CIMA Beratung und Management GmbH aus Hannover beauftragt, ein Gutachten zum Einzelhandel und zu Vergnügungsstätten zu erarbeiten. Die Arbeiten wurden im März 2017 begonnen - der Abschlussbericht wurde im Dezember 2019 vorgelegt. 
Wesentliche Bestandteile der neuen Konzepte sind:

  • die Überprüfung der Ziele und Grundsätze des bisherigen Konzeptes
  • die Untersuchung der räumlichen und strukturellen Auswirkungen der Digitalisierung und des Online-Handels
  • die Aufstellung eines Nahversorgungskonzeptes zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Artikeln des täglichen Bedarfes
  • die Überprüfung der "Hannoverschen Liste" der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente
  • die Aufstellung von Zielen und Grundsätzen zur Steuerung der Entwicklung von Vergnügungsstätten
  • die Formulierung konzeptioneller Aussagen zur stadträumlichen Steuerung von Standorten für Vergnügungsstätten
  • die Übereinstimmung mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung.

Verfahrensstand

Aus den Ergebnissen des Gutachtens der CIMA hat die Verwaltung je einen Entwurf eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept sowie eines Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover erarbeitet.

Beide Konzepte sind in Form von Beschlussdrucksachen in die politischen Beratungen gegeben worden, nachdem diese Anfang 2021 öffentlich ausgelegen hatten.

Nach Überprüfung der eingegangenen Anregungen wurden die Konzepte in Teilen nochmals überarbeitet und dem Rat der Landeshauptstadt Hannover zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Am 16. Dezember 2021 hat der Rat beide Konzepte als städtebauliche Entwicklungskonzepte nach §1 Abs.6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Damit sind die Konzepte bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. 

Anlagen 

Drucksachen 

Abwägungstabelle

Gutachten