Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Jede dritte Frau in der EU ist Opfer von Gewalt

EU-Kommission veröffentlicht EU-weite Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Gewalt gegen Frauen

Zum Weltfrauentag am 08.03.2022 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sowie häuslicher Gewalt (in englischer Sprache) vorgeschlagen. Auf Grundlage dieser Vorschriften soll u.a. Cyber-Gewalt (z.B. Aufhetzung zu Gewalt und Hass im Internet) als Straftat gelten.

Die Richtlinie sieht vor:

•          den Zugang zur Justiz für die Opfer zu verbessern,

•          den Opfern die Möglichkeit zu bieten, in Strafverfahren Entschädigung zu verlangen,

•          eine zentrale Anlaufstelle für die Gewaltopfer in allen EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen, um so den Zugang zu Unterstützungs- und Schutzdiensten zu ermöglichen.

Gewalt gegen Frauen wirke sich unmittelbar auf die gesellschaftliche Gleichstellung aus und hindere Frauen daran, sich in der Wirtschaft und Gesellschaft frei zu entfalten, erklärte die für Gleichstellungspolitik zuständige EU-Kommissarin Helena Dalli.

Dies sind die zentralen Elemente der neuen Richtlinie:

  1. Einstufung von u.a. Vergewaltigung und Cyber-Gewalt jeglicher Art als Straftat
  2. Sichere Melde- und Risikobewertungsverfahren z.B. durch leichtere Möglichkeiten zur Meldung von Gewalttaten
  3. Achtung der Privatsphäre der Opfer in Gerichtsverfahren und Recht auf Entschädigung
  4. Unterstützung von Opfern durch Beratungsstellen und Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer, Frauen auf der Flucht vor bewaffneten Konflikten und Opfer von Cyber-Gewalt
  5. Bessere Koordination und Zusammenarbeit durch eine EU-weite Datenerhebung zur Verfolgung der Fortschritte in der Gewaltbekämpfung

Für detaillierte Informationen zu der Richtlinie klicken Sie hier.