Naturschutz

Bremsenfallen - eine Gefahr für alle Insekten

Bremsenfallen sind in Schutzgebieten und geschützten Biotopen unzulässig. Sie dürfen dort nicht eingesetzt werden,  bereits existierende Bremsenfallen müssen abgebaut werden.

Bremsenfalle

Seit einigen Jahren werden sogenannte Bremsenfallen zunehmend von Tierhalter*innen eingesetzt. Sie locken durch einen sich in der Sonne aufheizenden Gummiball Insekten an, die dann über einen Trichter in ein Fanggefäß fliegen. Dort werden sie abgetötet oder finden nicht wieder heraus und verenden. Insbesondere Pferdehalter*innen hoffen, dass ihre Tiere so von schmerzhaften Stichen der Bremsen verschont bleiben. Aber je weiter entfernt ein Tier von der Falle steht und je mehr Tiere auf der Weide stehen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Falle eine Bremse fängt bzw. sie von den Pferden abhält. Aktuelle Studien  weisen so gut wie keinen Nutzen von Bremsenfallen nach. Die Fallen stellen eine große Gefahr für den Insekten- und Artenschutz dar, da viele Insekten in der Falle verenden.

Studienlage

Laut der Studie von Jäckel (et.al., Natur und Landschaft 2020, S.129 ff) liegt der Anteil der gefangenen und getöteten Insekten, die keine Bremsen sind, bis zu 98,5 Prozent, darunter besonders geschützte Arten wie z.B. Schmetterlings- und Wildbienenarten. Bei den 53.433 gefangenen Insekten waren 2.000 Regenbremsen, aber keine einzige Pferdebremse dabei. Eine andere Studie zu Pferdebremsenfallen  im Oldenburger Umland kommt zu ähnlichen Ergebnissen, hier lag der Anteil des Beifangs bei fast 91 Prozent.

Welche Regelungen gibt es?

Gemäß Erlass des Umweltministeriums vom 14.05.2021 muss durch die unteren Naturschutzbehörden sichergestellt werden, dass Bremsenfallen nicht innerhalb von Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten (teilweise nur als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen) oder gesetzlich geschützten Biotopen aufgestellt werden.
Laut Erlass soll auch außerhalb dieser Schutzgebiete der Einsatz von Bremsenfallen zeitlich auf den Zeitraum 01. Juni bis 15. September eines Jahres beschränkt werden.

Was ist erlaubt?

Besser ist es –angesichts des wissenschaftlich belegten Insektensterbens - ganz auf die Bremsenfallen zu verzichten und noch vorhandene abzubauen und die Lage durch untaugliche Insektenfallen nicht noch zu verschlimmern. Mit jeder getöteten Bremse sterben mindestens 25 weitere Insekten. Pferdehalter*innen können auf Alternativen wie Schutzdecken, Kopfmasken oder Repellents zurückgreifen, um die Tiere vor Bremsenstichen zu schützen. So schützen Sie außer den Pferden auch die Insekten.

Zum rechtlichen Hintergrund:

§ 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) untersagt den direkten Zugriff auf wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten, insbesondere jede Verletzung oder Tötung eines geschützten Tieres. Dabei sind auch der Fang und das Nachstellen mittels Fallen verboten. § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verbietet es wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten mit Fallen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten, sofern Tiere mithilfe der Fallen in größeren Mengen wahllos getötet werden.

Die Naturschutzbehörde der Region Hannover bittet Pferdhalter daher dringend um Beachtung dieser Vorgaben . Bei Verstoß gegen die genannten Vorgaben kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eingeleitet werden.