Arbeitsorganisation

Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit im Öffentlichen Dienst

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) verpflichtet die Arbeitgeber zu familienbewusstem Handeln.

Ziel des Gesetzes ist es,

  • Frauen und Männern die gleichen Chancen im Erwerbsleben zu bieten sowie
  • Frauen und Männern zu erleichtern, Betreuungsaufgaben von Kindern und/oder älteren Angehörigen in ihren Familien zu übernehmen und diese mit ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren.

Um diese Ziele umzusetzen, ist geregelt, dass der Arbeitgeber

  • die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten so gestaltet, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können, soweit die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben das zulässt. Dies umfasst gleitende Arbeitszeiten, Verfügungszeiten, Servicezeiten, Teleheimarbeit (home office) und andere Flexibilisierungsmodelle nach individuellen Bedürfnissen.
  • Teilzeitbeschäftigten die gleichen beruflichen Aufstiegs- und Fortbildungschancen einräumt wie Vollzeitbeschäftigten.

Das NGG gilt für alle Einrichtungen im Öffentlichen Dienst. Beschäftigte können sich im Konfliktfall an die Gleichstellungsbeauftragten und Personalräte wenden.

Referat für Frauen und Gleichstellung

Gleichstellungsbeauf­tragte der Landeshauptstadt Hannover

Aktuelles und Interessantes über die Arbeit des Referates für Frauen und Gleichstellung.

lesen

Region Hannover

Team Gleichstellung

Team Gleichstellung fördert Chancengleichheit von Frauen und Männern.

lesen