Zuständigkeiten

(§§ 19-21 NDSchG)

Die Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft und Kultur; eine Obere Denkmalschutzbehörde gibt es in Niedersachsen seit Abschaffung der Mittelbehörde (Bezirksregierung) nicht mehr.

Mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) hat das Land eine Fachbehörde eingerichtet, die Denkmale inventarisiert, die Liste der Denkmale führt und die Denkmalschutzbehörden im Land fachlich berät.

In der Region Hannover und im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover sind für die Einhaltung des NDSchG  - soweit nicht Anderes bestimmt ist – die Unteren Denkmalschutzbehörden im Auftrag des Landes Niedersachsen zuständig. Dies gilt durchweg für alle Denkmale im privaten oder städtischen Eigentum.

Denkmale im Besitz des Landes, des Bundes oder der Kirchen werden in der Regel von diesen jeweils selbst in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege betreut.

Bitte beachten Sie:

  • Für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover ist die Stadtdenkmalpflege zuständig
  • Die Region Hannover ist zuständige Untere Denkmalschutzbehörde für Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Pattensen, Sehnde, Uetze, Wennigsen; sie unterhält zudem eine eigene Kommunalarchäologie.
  • Alle größeren Kommunen der Region Hannover haben eigene Untere Denkmalschutzbehörden.

Baupflege und Denkmalschutz in der Landeshauptstadt Hannover - Zuständigkeiten nach Stadtteilen