Fachbereich Schule

Schulverwaltung der Landeshauptstadt

Verantwortung für Ausstattung und Betrieb von Schulen

Wie die Schulgesetze anderer Länder kennt auch das Niedersächsische Schulgesetz eine geteilte Zuständigkeit. Das Land ist zuständig für die pädagogischen Inhalte der Schulen, während die Stadt mit ihrer Schulverwaltung als Trägerin „ihrer“ Schulen für die Schulgebäude, die Ausstattung und den Betrieb sowie die sächlichen Kosten und die personelle Besetzung der Schulsekretariate und Hausmeisterdienste verantwortlich ist.

Zur Verbesserung des Bildungsangebots legt die Stadt Hannover den Schwerpunkt auf die Ausweitung des Ganztagsangebots in allen städtischen Schulen – insbesondere in den Grundschulen. Hierfür stellt die Landeshauptstadt erhebliche Finanzmittel zur Verfügung. So werden die Schulgebäude durch Mensen und Freizeitbereiche erweitert, und Kooperationspartner organisieren und gestalten den Ganztag einschließlich einer Ferienbetreuung gemeinsam mit den Schulen.

Als Besonderheit unterhält die Stadt im Schulbiologiezentrum, das sich auf schulische Natur- und Umweltbildung spezialisiert hat, zwei botanische Schulgärten und eine Freiluftschule.

Bereits seit dem Jahr 2015 erstellt der Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover den Kommunalen Schulentwicklungsplan. Dieser dient als Arbeits-, Diskussions- und Entscheidungsgrundlage innerhalb der Verwaltung sowie für die Politik, Schulen und die interessierte Öffentlichkeit. Er beschreibt die allgemeine Situation der Schullandschaft in der Landeshauptstadt Hannover, stellt schulplanerische Entwicklungen und Bedarfe dar, skizziert mögliche Maßnahmen an den einzelnen Schulstandorten und greift aktuelle Themen auf.