Region Hannover

Team Amtsärztliche Untersuchungen

Gutachten im gesetzlichen Auftrag

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Das Team Amtsärztliche Untersuchungen der Region Hannover führt überwiegend Begutachtungen im gesetzlichen Auftrag für Institutionen, wie zum Beispiel regionale Ämter und Behörden, gelegentlich auch im Auftrag von Privatpersonen durch, zu denen die Region Hannover im Regelfall als untere Gesundheitsbehörde gesetzlich verpflichtet ist. Die Erstellung der amtsärztlichen Gutachten, Zeugnisse, Stellungnahmen und Bescheinigungen erfolgt dabei unabhängig und unparteilich und dient dem*der Auftraggeber*in als Entscheidungshilfe. Schwerpunkte sind dabei amtsärztliche Begutachtungen und Stellungsnahmen im Beamtenrecht, z.B. zur Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis bzw. zur Feststellung der Dienstfähigkeit, im Sozialrecht, z.B. zur Frage der Notwendigkeit eines Mehrbedarfs, zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit oder zur Notwendigkeit bzw. Zumutbarkeit eines Umzugs oder ordnungsbehördliche Begutachtungen, wie z.B. zur Leistungsberechtigung nach AsylbLG oder zur Feststellung der Reisefähigkeit. Privatpersonen können z.B. eine amtsärztliche Begutachtung bzw. Stellungnahme nach Einkommenssteuerdurchführungsverordnung oder im Rahmen der Feststellung der Prüfungsfähigkeit gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung in Auftrag geben. 

Im Rahmen des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes werden Plausibilitätsprüfungen von Todesbescheinigungen durchgeführt, Leichen- und Urnenpässen ausgestellt und Daten statistisch ausgewertet. Bei unklaren Todesfällen und öffentlichem Interesse werden zur Klärung der Todesursache Obduktionen veranlasst. 

Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger selbst eine Begutachtung bei der Region Hannover in Auftrag gibt, so geht es dabei beispielsweise um die Feststellung der Prüfungsfähigkeit, um den Erlass der Studiengebühr oder um einen Nachweis für die Steuer nach der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).