Pflege von Vereinssportanlagen

Für die Pflege von Vereinssportplätzen gewährt die Stadt den Vereinen eine jährliche Zuwendung für die Sportplatzpflege. Darüber hinaus können diese Vereine für die Beschaffung von Sportplatzpflegegeräten Zuwendungen erhalten.

Laufbahnen im Erika-Fisch-Stadion

Allgemeine Informationen zur Sportplatzpflege

Die städtischen Zuwendung für die Sportplatzpflege wird aufgrund der Bruttosportfläche, das ist die gesamte vom Verein angemietete bzw. in seinem Eigentum befindliche Grundstücksfläche abzüglich der Gebäudefläche, berechnet. Sie beträgt zurzeit 0,25 Euro pro Quadratmeter im Jahr. Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung wird einmal jährlich durch die Platzpflegekommission überprüft.

Die Zuwendung für die Beschaffung von Sportplatzpflegegeräten kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen betragen. Zuwendungsanträge für das laufende Jahr sollten möglichst bis zum 28.02. des betreffenden Jahres beim Sportservice formlos eingereicht werden.

Begriff des Sportplatzes nach der Vornorm zur DIN 18035, Teil 1:
„... Ein Sportplatz besteht aus regelgerechten Großspielfeldern, Kleinspielfeldern und Leichtathletikanlagen, aus regeloffenen Flächen und Anlagen für spielerisch-sportliche Bewegungs- und Übungsformen, aus Zusammenfassungen dieser regelgerechten und regeloffenen Flächen und Anlagen sowie aus erforderlichen Gebäuden und Nebenflächen.“

Schulsportnutzungen auf Vereinssportanlagen

Pflege- und Reinigungsentschädigung

Hannoversche Sportvereine, die Schulsportnutzungen auf ihrer Vereinsaußensportanlage haben (regelmäßig im Sommer oder einmalige Nutzungen wie zum Beispiel...

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Regelungen zur Grünschnittlagerung

Mit dem anliegenden Anschreiben 11/2018 informieren wir Sie über die Regelungen zur Grünschnittlagerung und dem Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel auf Sportaußenanlagen. 

Grünschnitt (Laub, Rasen- und Gehölzschnitt) gilt rechtlich als Abfall und darf auf Sportaußenanlagen nicht dauerhaft kompostiert oder gelagert werden, sondern ist fachgerecht zu entsorgen. Wir empfehlen eine Entsorgung über geschlossene Container (Gewicht- und Geruchsreduzierung).  

In diesem Zusammenhang weisen wir alle Sportanlagen betreibenden Vereine darauf hin, dass Kunststoff- und Tennenflächen (inklusive Laufbahnen) nicht befahren werden dürfen, da es sonst zu massiven Schäden und sehr kostenintensiven Reparaturarbeiten der DIN-Sportflächen kommen kann.

Darüber hinaus besteht ein grundsätzliches Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf städtischen Flächen und damit auf allen Sportaußenanlagen, insbesondere der Einsatz des für Menschen und Tiere als gesundheitsgefährdend im Verdacht stehende Glyphosat ist verboten.

Bitte informieren Sie hierüber alle Vorstandsmitglieder, alle mit der Sportplatzpflege beauftragten Personen und sonstige betroffene Personen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n Grundstückssachbearbeiter/In: 
nördliche Sportvereine im Stadtbezirk 1-5 und 12-13: Telefon 0511-168-36201
südliche Sportvereine im Stadtbezirk 6-11: Telefon 0511-168-34171
oder per E-Mail an: sportfoerderung@hannover-stadt.de