Region Hannover

Gewässerschutz

Abwasserbeseitigung, Aus-/Umbau und Benutzung von Gewässern, Gewässerunterhaltung, Gewässergüte, Bodenabbau

Würmsee

Der Gewässerschutz der Region Hannover ist bestrebt, die Gewässer - Oberflächengewässer und das Grundwasser – im Regionsgebiet vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Diese Aufgaben nehmen die Gewässerschutzteams der Region Hannover als zuständige Untere Wasserbehörde wahr. Die Grundlage bildet dabei die Wassergesetzgebung.

Hierzu gehören:

  • Abwasserbeseitigung (Fragen im Zusammenhang mit zentralen Abwasserkanalisationen und -gebühren mit den jeweiligen Städten und Gemeinden zu klären),
  • Kleinkläranlagen (Erlaubnisse für die Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen bei nicht an das Kanalnetz angeschlossenen Grundstücken),
  • Benutzungen von Gewässern (hierunter wird das Entnehmen von Grundwasser oder Wasser aus stehenden oder fließenden Oberflächengewässern und auch das Einleiten in Gewässer verstanden),
  • Aus- und Umbau von Gewässern (Anlegen von Teichen, Umbau von Fließgewässern etc.),
  • Überwachung der Gewässerunterhaltung (regelmäßige Arbeiten am Fließgewässer zum Erhalt der Wasserabflusskapazitäten - Hochwasserschutz - und der ökologischen Funktionen),
  • Ausweisung, Festsetzung und Überwachung von Schutzgebieten (z.B. Wasserschutzgebiete undÜberschwemmungsgebiete),
  • Bei Gewässerverschmutzungen z. B. nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen (Mineralöle, Chemikalien etc.) oder übermäßigen organischen Belastungen (Abwasser, Gülle, Jauche etc.) übernimmt die Region die notwendige Gefahrenabwehr und veranlasst bedarfsweise auch anschließende Sanierungsmaßnahmen,
  • Trinkwasserversorgungsfragen, wie Wasserinhaltsstoffe und -qualität, sind mit dem jeweiligen Versorgungsträger zu klären. Hygienische Probleme sind bei der Region Hannover im Fachbereich Gesundheit anzusprechen.
  • Falls Trinkwasseranalysen erstellt werden sollen, so bietet sich das regionseigene Wasserlabor hierfür an.
  • Wärmepumpen, die direkt oder indirekt das Grundwasser als Wärmequelle nutzen, unterliegen der Genehmigungspflicht, sie sind bei der Region Hannover zu beantragen und werden von dort überwacht.
  • Die Region Hannover überwacht die Gewässergüte in den Fließgewässern mit höherer ökologischer Bedeutung.
  • Der Bodenabbau (Sand, Kies, Ton, Torf etc.) unterliegt ebenfalls i. d. R. der Genehmigungspflicht und wird - solange keine Sprengungen erforderlich sind - in der Region Hannover behördlich geregelt,
  • Zeitweiliges Absenken des Grundwassers bei Baumaßnahmen ist bei der Region Hannover zu beantragen. Das Einleiten des geförderten Wassers in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund erfordert einen zusätzlichen Antrag.

Dazugehörige Antragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie unter:

Formulare und Merkblätter

Service rund um den Gewässerschutz

Erfahren Sie, was Sie selbst für den Gewässerschutz tun können, welche Förderungen es gibt und was bei Grundwasserabsenkungen zu beachten ist

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