Landeshauptstadt Hannover

Aufgaben des Rates

Als Hauptorgan der Gemeinde beschließt der Rat über alle wichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt.

Blick in die Ratssitzung am 28. November 2019

Hierzu gehören zum Beispiel der Erlass, die Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen, der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung öffentlicher Aufgaben, die Errichtung oder Erweiterung von wirtschaftlichen Unternehmen, die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften.

Aufgrund des Satzungsrechts, das den Gemeinden durch die Gemeindeordnung verliehen ist, kann der Rat für das Gebiet der Gemeinde allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften (Ortsgesetze) erlassen, um die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Darin können zum Beispiel die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen, wie der Büchereien und der Bäder, geregelt und auch Gebühren für die Benutzung festgelegt werden.

Für Einrichtungen, die der Gesundheit dienen, zum Beispiel die Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung und Kanalisation, kann er sogar durch die Satzung den Anschluss an diese Einrichtungen und ihre Benutzung vorschreiben.

Außerdem kann der Rat Richtlinien aufstellen, nach denen die Verwaltung der Stadt geführt werden soll. Darüber hinaus überwacht er die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten.

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Stadtrecht

Gebührenordnungen, Richtlinien, Satzungen und Verordnungen der Landeshauptstadt Hannover

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