Jagd

Jagdbezirke, Befriedete Bezirke

Eine Übersicht über die rund 400 Jagdbezirke in der Region Hannover und über die Tiere, die in befriedeten Gebieten gejagd werden dürfen.

     

Die Jagdbezirke ergeben sich unmittelbar aus dem Bundesjagdgesetz. Es gibt gemeinschaftliche Jagdbezirke (zu einem solchen gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören) und Eigenjagdbezirke (ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn mindestens 75 ha zusammenhängender Grundfläche mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen).

Von der Jagdbehörde der Region Hannover werden rund 400 Jagdbezirke verwaltet. Diese sind in insgesamt 26 Hegeringen zusammengefasst, die wiederum fünf Jägermeisterbezirken zugeordnet sind.

In § 9 Abs. 1 Nieders. Jagdgesetz sind die sogenannten befriedeten Bezirke aufgelistet. Diese kraft Gesetzes nicht bejagbaren Flächen sind zwar Bestandteil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes bzw. Eigenjagdbezirkes, dürfen jedoch grundsätzlich nicht bejagt werden. Ausnahmen hiervon können durch die Jagdbehörde unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.
Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken dürfen

  • Füchse
  • Marder,
  • Iltisse,
  • Hermeline,
  • Waschbären,
  • Marderhunde,
  • Minke,
  • Nutrias und
  • Wildkaninchen

fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist.

Daraus ergibt sich für die Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigten eines solchen befriedeten Bezirkes, dass z. B. , das Problem eines auf den Dachboden herumtollenden Marders nicht das Problem des zuständigen Jägers, sondern eben des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten ist.

Jagdreviere

Kartografische Darstellung der Jagdreviere in der Region Hannover

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