Wenn Sie für Ihren Umzug, eine private Baustelle oder eine Veranstaltung Platz auf öffentlichen Flächen benötigen (z. B. für Möbelwagen, Baugerüst, Straßensperrung), können Sie bei uns auch entsprechende Verkehrszeichenschilder und Sperrgerät bekommen.
Sie benötigen dafür eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, Rundestraße 6 (Ausnahmegenehmigungen von Verkehrsvorschriften) oder aus einem der Bürgerämter.
Mit dieser Ausnahmegenehmigung können Sie Schilder und / oder Sperrgerät bei uns unter der nebenstehenden Adresse abholen und diese auch dorthin wieder zurückbringen.