Fachbereich Wirtschaft

Grundstücks­vermarktung

An- und Verkauf von Grundstücken in der Landeshauptstadt

Im Bereich Grundstücksvermarktung werden Grundstücke für die Erfüllung städtischer Aufgaben, für den Zwischenerwerb (z.B. Gewerbe- und Industrieansiedlungen) und zur Reservehaltung (Vorratskäufe) angekauft und, soweit keine Eigennutzung vorgesehen ist, zur Sicherung von Gewerbe- und Industrieansiedlungen und zur Sicherung von Bauvorhaben (insbesondere Einfamilienhausprogramme und sozialer Wohnungsbau) verkauft. Zum Erreichen dieser Ziele kommt es zu Tauschgeschäften und in einzelnen Ausnahmefällen zu Vorkauf und Enteignung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB).