Damit Sie nicht allein sind

Soziale Schuldnerberatung in der Region Hannover

Kostenlose Beratung und Hilfe für überschuldete Menschen

Taschenrechner

Bei der sozialen Schuldnerberatung erhalten Menschen, die von einer Überschuldung betroffen sind, kostenlos Beratung und Hilfe. Dabei wird neben der eigentlichen Schuldenregulierung auch auf die soziale und persönliche Situation der betroffenen Personen eingegangen. Die Beratung ist darauf ausgerichtet, dass die gesamte Situation der beratenen Personen verbessert und eine zukünftige Überschuldung abgewendet wird.

Was leistet die soziale Schuldnerberatung?

Bei der sozialen Schuldnerberatung erhalten Sie kostenlos Beratung und Hilfe, wenn Sie von einer Überschuldung betroffen sind.

Eine Überschuldung kann jeden treffen, dessen regelmäßiges Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten der Lebensführung sowie Rechnungen und Raten zu bezahlen.

Schnell kann sich ein Schuldenberg anhäufen, der ohne Hilfe von außen nicht mehr zu bewältigen ist.

Die soziale Schuldnerberatung hilft Ihnen bei der Schuldenregulierung – egal, ob es sich um Mietschulden, Bankschulden, Unterhaltsschulden, Energieschulden, Dienstleistungsschulden oder Versandhausschulden handelt.

Auch im Fall einer Pfändung unterstützt die soziale Schuldnerberatung Sie. Jede und jeder wird hier individuell und bedarfsgerecht beraten

Die Rolle der Region Hannover

Damit eine Beratung und Hilfe durch die soziale Schuldnerberatung von möglichst vielen Bewohnerinnen und Bewohnern der Region Hannover in Anspruch genommen werden kann, unterstützt die Region Hannover verschiedene Beratungsstellen im gesamten Regionsgebiet mit finanziellen Mitteln.

Die Adressen der Beratungsstellen, die von der Region mit einer festgelegten Fördersumme (institutionelle Förderung) unterstützt werden, finden Sie in dem unten und im untenstehenden Flyer „Soziale Schuldnerberatung in der Region Hannover“, der direkt heruntergeladen werden kann.

Die in diesem Rahmen geförderten, sozialen Schuldnerberatungsstellen gibt es in Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Hannover, Laatzen, Langenhagen, Neustadt am Rübenberge, Ronnenberg, Seelze, Springe und Wunstorf.

Schuldnerberatungsstellen, die eine Beratung nach § 16 a SGB II anbieten

Darüber hinaus fördert die Region Hannover auch Schuldnerberatungsstellen, die für Personen im SGB II – Leistungsbezug eine Beratung im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II anbieten. Dafür wurde mit Schuldnerberatungsstellen eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Liste mit den Anbietern dieser Schuldnerberatungen erhalten Sie bei der Region Hannover, Fachbereich Soziales, Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten / Steuerung SGB II – 50.08.