EU-Institutionen

Ausschuss der Regionen (AdR)

Committee of the Regions

Beratendes Organ der Regionen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) wurde 1994 nach Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages gegründet. Er ist ein beratendes Organ, dem 329 Mitglieder und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern angehören. Die Mitglieder des Ausschusses sind gewählte Mandatsträgerinnen und –träger aus Kommunal- oder Regionalpolitik. Die Zahl der Mitglieder je Nationalstaat richtet sich in etwa nach dessen Einwohnerzahl.

Vorgeschlagen werden die Mitglieder des AdR von den Regierungen der EU-Mitgliedsländer. In Deutschland übernimmt die Bundesregierung die Vorschläge der Landesparlamente. Jedes Bundesland erhält einen Sitz und weitere fünf Sitze rotieren nach dem Kriterium der Bevölkerungszahl. Die verbliebenen drei Sitze stehen lokalen Vertreterinnen und Vertretern zur Verfügung.

Aufgabe des Ausschusses ist es, die Standpunkte der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in die Rechtsvorschriften der Europäischen Union einzubringen und darauf zu achten, dass regionale und lokale Identitäten und Vorrechte beachtet werden.

Die Kommission und der Rat sind verpflichtet, den AdR in Bereichen anzuhören, die die regionalen und kommunalen Behörden unmittelbar betreffen. Dazu gehören u.a. Umweltschutz, Bildung und Verkehr sowie Regionalpolitik. Der Ausschuss kann aber auch auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben und der Kommission, dem Rat oder dem Parlament vorlegen.

Es gibt sechs „Fachkommissionen“, die die auf den Plenartagungen zu erörternden Stellungnahmen vorbereiten. Jede Fachkommission beschäftigt sich mit einem eigenen Politikbereich:

  • territorialer Zusammenhalt
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Bildung, Jugend und Forschung
  • Umwelt, Klimawandel und Energie
  • Unionsbürgerschaft, Governance, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen
  • natürliche Ressourcen.