Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Am 1. Juli 2017 trat das Prostitutierenschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Prostituierte ihre Tätigkeit nach vorheriger Gesundheitsberatung beim Ordnungsamt anzumelden.

Prostiuiertenschutzgesetz

 

Gesundheitliche Beratung gem. § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Montag, Dienstag und Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Information, Terminvereinbarung und Terminbestätigung
Telefon: 05 11/6 16-2 52 52
E-Mail: gesundheitl.Beratung@region-hannover.de 

Die Region Hannover erfüllt seit dem 1. Juli 2017 eine doppelte gesetzliche Aufgabe: als zuständiges Gesundheitsamt für alle 21 Städte und Gemeinden in der Region Hannover die gesundheitliche Beratung sowie als Ordnungsamt für die 20 Umlandkommunen die Ausstellung der Anmeldebescheinigung.

Der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover führt die in § 10 vorgeschriebene gesundheitliche Beratung für Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, durch und stellt eine Bescheinigung darüber aus. Diese Bescheinigung muss innerhalb von 3 Monaten bei der für die namentliche Anmeldung zuständigen Behörde vorgelegt werden. 

Wann muss die Beratung erfolgen?

  • Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
  • Die gesundheitliche Beratung muss regelmäßig wiederholt werden:
    • Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ab 21 Jahren müssen jährlich die Beratung wahrnehmen.
    • Sexarbeiterinnen und Sexarbeitervon 18 bis 21 Jahren müssen alle 6 Monate die Beratung wahrnehmen.

Die gesundheitliche Beratung ist ein vertrauliches Gespräch zu den Themen Krankheitsverhütung, Schwangerschaftsberatung und -vorsorge, Risiken von Drogen- und Alkoholkonsum sowie zu Zwangs- und Notlagen. Eine medizinische Untersuchung findet nicht statt.

Ort der Beratung und Terminvereinbarung

Die Beratung erfolgt im Fachbereich Gesundheit, Weinstr. 2, 30171 Hannover, im Erdgeschoß. Termine für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG können unter der Telefonnummer 0511 /616-25252 vereinbart werden. Bitte teilen Sie mit, wenn Sie eine Übersetzung in Ihre Muttersprache benötigen.

Das müssen Sie zur Beratung mitbringen:

Ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) muss bei der Beratung vorgelegt werden. Die Beratung ist kostenfrei