Regelungen und Hinweise
E-Scooter in Hannover
E-Scooter - als Kurzform für elektronische Tretroller - sind im deutschen Straßenverkehr erlaubt, seit im Juni 2019 die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge inkraft getreten ist. E-Scooter-Sharing ist einer der Bausteine für vielfältige umweltfreundliche Mobilität in Hannover. Derzeit sind vier Verleihfirmen in der Landeshauptstadt aktiv: Bolt, Dott, Lime und Voi.
E-Scooter: Mit Rücksicht nutzen!
Wer mit dem E-Roller fährt, hat im Straßenverkehr die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) zu beachten.
Welche Regeln gelten für die Nutzung von E-Scootern?
Zusammengefasst gelten für die sichere Nutzung folgende Regeln:
- Alter: Für das Ausleihen und Fahren von Leih-E-Scootern gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Privat gekaufte E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden.
- Führerschein: Es besteht keine Führerscheinpflicht.
- Geschwindigkeit: E-Scooter dürfen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h fahren.
- Fahren: Das Fahren ist ausschließlich auf baulich angelegten Radwegen, gemeinsamen und getrennten Geh- und Radwegen und Radfahrstreifen sowie Fahrradstraßen oder auf der Fahrbahn von Straßen erlaubt. Das Fahren auf dem Gehweg ist verboten.
- Einzelnutzung: Ein E-Scooter darf nur von einer Person genutzt werden. Es ist nicht erlaubt einen E-Scooter zu zweit oder mehreren zu fahren.
- Alkohol: Es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar macht sich aber jede*r bereits bei 0,3-Promille, wenn eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich ist. Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.
- Tragen eines Helmes empfohlen: Da die E-Scooter ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen, empfiehlt die Polizei Hannover das Tragen eines geeigneten Helmes, auch wenn keine Helmpflicht besteht.
Weitere Informationen: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html
Was gilt für das Abstellen von E-Scootern?
Wichtigste Regeln beim Abstellen von E-Scootern sind:
- beim Abstellen andere Verkehrsteilnehmende nicht einschränken
- Freihalten von Gehbereichen, insbesondere mit Blick auf die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrende (abgesenkte Bordsteine, Rollstuhlrampen) und auf Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen
- genug Restbreite beim Abstellen auf dem Gehweg übriglassen (2,5 m sind optimal)
- kein Abstellen auf dem Radweg
- kein Abstellen an Kreuzungen, Ampelübergängen und Querungsstellen
- im Bereich von Bus- und Straßenbahnhaltestellen ist ein Mindestabstand zum Wartebereich von 10 m einzuhalten
- kein Abstellen in Grünanlagen
- wenn vorhanden, gekennzeichnete Abstellflächen für E-Scooter nutzen
- Abstellverbotszonen: In den Apps der E-Scooter-Anbieter sind Zonen markiert, in denen das Fahrzeug nicht abgestellt und der Leihvorgang nicht beendet werden kann.
Bei Verstößen drohen Bußgelder
Bei Verstößen werden Bußgelder fällig: Wer mit einem E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs ist, zahlt 70 Euro. 40 Euro kostet das Fahren ohne Versicherungsaufkleber, ein Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften 20 Euro. Sind Fahrer auf "nicht zulässigen Verkehrsflächen" unterwegs oder fahren doch nebeneinander, müssen 15 Euro gezahlt werden – mit Behinderung 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro.
E-Scooter dürfen grundsätzlich auch auf dem Gehweg geparkt werden. Dieses darf jedoch nicht behindernd (20 Euro) oder gefährdend (30 Euro) sein. Die Regeln sollen in üblichen Verkehrskontrollen überwacht werden.
Kontakte zu den E-Scooter-Anbietern
Anfragen und Beschwerden zu einzelnen E-Scootern können Bürger*innen direkt an die Verleihfirmen richten. Bei falsch abgestellten oder behindernden Fahrzeugen kann am besten dazu ein Foto mit genauem Standort mitgeschickt werden.
- Bolt (Scooter melden oder Mail)
- Dott (Mail)
- Lime (Scooter melden)
- Voi (Scooter melden)
Auf vielen E-Scootern ist sowohl eine E-Mail-Adresse als auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit der Verleihfirmen angebracht. Diese sind dazu verpflichtet, schnellstmöglich falsch abgestellte E-Scooter umzustellen. Alternativ können Bürger*innen den Scooter-Melder nutzen: http://scooter-melder.de/
Rolle der Stadtverwaltung
Um den Erhalt eines geordneten Stadtbildes sowie Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, haben die E-Scooter-Anbieter und die Landeshauptstadt Hannover 2023 eine gemeinsame freiwillige Vereinbarung unterzeichnet. Darin ist unter anderem das Parken der E-Scooter reglementiert. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die bestehende Sondernutzungssatzung in Bezug auf den gewerblichen Verleih von E-Scootern zu erweitern, eine Höchstzahl an E-Scootern im Stadtgebiet festzulegen sowie feste Abstellflächen für E-Scooter auszuweisen. Die Einrichtung von festen Abstellplätzen für die Ausleihe und Rückgabe von E-Scootern im Innenstadtbereich läuft bereits und soll 2025 abgeschlossen werden.