Urteil

Honorarordnung für Architekten und Ingeniere (HOAI)

Der Europäische Gerichtshof hat die Festsetzung der Mindest- und Höchstsätze in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für europarechtswidrig erklärt.

In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Нöchsthonorarsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen.

Dieses Urteil hat insbesondere zur Folge, dass öffentliche Stellen in Deutschland aufgrund des Anwendungsvorrangs des Europarechts verpflichtet sind, ab sofort die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden. Daher darf beispielsweise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen Angeboten der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Нöchsthonorarsätze der HOAI liegen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs jetzt im Detail prüfen und dazu weitere Bundesressorts, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände sowie die Berufsverbände und die Kammern konsultieren, um im Anschluss in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und anderen Bundesressorts einen Vorschlag zu notwendigen Änderungen der HOAI vorzubereiten.

Zum Urteil

Das Urteil im Volltext ist im Internet abrufbar.

(Veröffentlicht am 12. Juli 2019)