Genehmigung und Inkrafttreten

3. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016

Änderungsverfahren Regionales Raumordnungsprogramm 2016

3. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016 (RROP 2016) ) - Zurücknahme des Vorranggebietes Freiraumfunktionen südlich der Steller Straße in der Gemeinde Isernhagen, Ortsteil Kirchhorst

Die Regionsversammlung der Region Hannover hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 die 3. Änderung des RROP 2016 als Satzung beschlossen. 
Mit Bescheid vom 25.05.2021, Az. ArL-L-W-2.20303/241.-3. Änd., hat das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser die 3. Änderung des RROP 2016 genehmigt. Dies wurde am 24.06.2021 im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 24/2021 bekanntgemacht. Damit tritt die Satzung zur 3. Änderung des RROP 2016 in Kraft.

Die 3. Änderung beinhaltet die Zurücknahme des Vorranggebietes Freiraumfunktionen südlich der Steller Straße in der Gemeinde Isernhagen, Ortsteil Kirchhorst.

Die Änderungen betreffen jeweils folgende Bestandteile des RROP 2016:

  • Zeichnerische Darstellung
  • Begründung/Erläuterung

Die Unterlagen zum Herunterladen

Unterlagen zum 3. Änderungsverfahren RROP 2016