Landeshauptstadt Hannover

Der Rat

Der Rat der Stadt Hannover mit allen Dezernent*innen und dem Oberbürgermeister. 

Aufgaben und Handeln des Rates, Mitglieder und Fraktionen des Rates sowie Informationen zu den Ausschüssen

Der Rat wird für fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt. Bürgerinnen und Bürger sind diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner, die

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Passives Wahlrecht

Die Kandidaten für den Rat werden in der Regel von den politischen Parteien benannt. Wählbar sind Personen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens sechs Monaten im Gebiet der Kommune ihren Wohnsitz haben und
  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind.

Anzahl der Ratsmitglieder

Die Zahl der Mitglieder des Rates richtet sich nach der Einwohnerzahl. Ratsmitglieder sind die in den Rat gewählten 64 Ratsfrauen und Ratsherren sowie der Oberbürgermeister.

Die erste Sitzung des Rates nach der Wahl

Die erste Sitzung des Rates muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. In dieser Sitzung wählen die Ratsmitglieder unter Leitung des ältesten Ratsmitgliedes aus ihrer Mitte die/den Ratsvorsitzende/n und ihre/seine Stellvertreter. Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den stimmberechtigten Ratsfrauen und Ratsherren des Verwaltungsausschusses (Beigeordnete) bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und bei der repräsentativen Vertretung der Stadt vertreten. Seine Vertreter erhalten die Bezeichnung Bürgermeisterin oder Bürgermeister.

Geschäftsordnung

Zu den Aufgaben des Oberbürgermeisters gehört es, den Rat schriftlich zu den Sitzungen einzuberufen und den Ratsfrauen und Ratsherren die Tagesordnung mitzuteilen. Der Ratsvorsitzende leitet die Verhandlungen im Rahmen der Geschäftsordnung, die sich der Rat gibt und übt während der Sitzungen das Hausrecht aus. Dieses Recht gestattet es zum Beispiel, Zuhörer, die die Verhandlungen stören, aus dem Saal zu weisen.

Öffentliche Sitzungen

Die Sitzungen des Rates sind öffentlich, so dass jeder als Zuhörer anwesend sein kann. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung werden durch eine amtliche Bekanntmachung in den Tageszeitungen, sowie im Internet angekündigt. Sie finden die Sitzungstermine des Rates auch hier:

Sitzungsmanagement Online der Landeshauptstadt Hannover

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Die Ausschüsse

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