Arbeiten unter 18

Jugend- und Auszubildenden­vertretung

Für alle Fragen rund um die Themen Ausbildung und Jugendschutz.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist für jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren und Auszubildende Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Themen Ausbildung und Jugendschutz. Gemeinsam mit dem Betriebsrat (oder im öffentlichen Dienst mit dem Personalrat) vertritt die JAV die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb. Zu den Aufgaben der JAV gehört es beispielsweise

  •  sich um die Qualität der Ausbildung zu kümmern,
  •  die Auszubildenden bei Problemen zu beraten und zu unterstützen,
  •  darauf zu achten, dass Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden,
  •  sich für Übernahme, neue Ausbildungsplätze und gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen einzusetzen.

Die JAV trägt damit dazu bei, jungen Beschäftigten eine qualifizierte Ausbildung und eine berufliche Perspektive zu ermöglichen. Unterstützt wird die JAV bei ihrer Arbeit unter anderem durch die Jugendbereiche der Gewerkschaften.

Die Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter werden für zwei Jahre von den Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten gewählt. Sie sind meist selbst in der Ausbildung oder haben gerade erst ausgelernt. Daher kennt die JAV die Ausbildungssituation in den Betrieben vor Ort und die Interessen der Auszubildenden aus eigener Erfahrung.

Voraussetzungen für die Wahl einer JAV sind unter anderem, dass es im Ausbildungsbetrieb einen Betriebsrat oder Personalrat und mindestens fünf Auszubildende oder jugendliche Beschäftigte gibt. Wer also wissen möchte, ob es im Ausbildungsbetrieb schon eine JAV gibt oder wer sich gern als JAV-Mitglied engagieren möchte, findet bei Betriebs- und Personalräten die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.