"Marschlandschaft mit rotem Windrad"

Kunstwerk an die Erben zurückgegeben

Oberbürgermeister Stefan Schostok hat am 27. Juni 2017 das Aquarell "Marschlandschaft mit rotem Windrad (Das Windrad)" (1922) von Karl Schmidt-Rottluff restituiert. Stellvertretend für die Erbengemeinschaft nach Max und Margarethe Rüdenberg haben Professor Vernon Reynolds, dessen Sohn Dr. James Reynolds, Enkelin Isabella Reynolds und Nichte Vivien Minto das Aquarell in Empfang genommen.

Bei der Übergabe des Aquarells: Isabella Reynolds (Tochter von James Reynolds), Oberbürgemeister Stefan Schostok, Dr. James Reynolds (Sohn von Professor Vernon Reynolds), Professor Vernon Reynolds und dessen Nichte Vivien Minto (v.l.)

"Die Empfehlung der Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, das Aquarell 'Marschland mit rotem Windrad' von Karl Schmidt-Rottluff zurückzugeben, war für uns bindend", betonte Oberbürgermeister Stefan Schostok bei der Übergabe.

Die Verfolgung und das furchtbare Schicksal der Familie Rüdenberg durch das nationalsozialistische Regime hat die Landeshauptstadt Hannover stets anerkannt und mit der Verlegung von Stolpersteinen und einer Ausstellung mit Katalog zu Kindertransporten, durch die der Anspruchsteller Professor Vernon Reynolds überleben konnte, auch aktiv in der Erinnerungskultur verarbeitet. Der Rat der Stadt hat am 30. März 2017 der Restitution des Aquarells "Marschlandschaft mit rotem Windrad (Das Windrad)" an die Familie Reynolds zugestimmt.

Zur Historie von der Anspruchstellung

Am 22. April 2013 haben die Erben des Fabrikantenehepaars Max und Margarethe Rüdenberg – ihre Enkelkinder Marianne Dumartheray, geb. Reynolds, Peter Reynolds, Professor Vernon Reynolds sowie Cecil Rudenberg – die Rückgabe des Aquarells durch die Stadt Hannover als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut beantragt.

Seither stand die Stadt Hannover in schriftlichem Austausch mit den Erben. Zu einem persönlichen Austausch mit den Anspruch stellenden Nachfahren der Familie nach Max Rüdenberg und der sie vertretenden RA-Kanzlei kam es im Sommer 2014 anlässlich der Verlegung eines zweiten Stolpersteines für die Familie und eines Besuches der Familie in Hannover.

Die Erbengemeinschaft hat noch nicht darüber entschieden, was mit dem Gemälde geschieht

In den folgenden Monaten stand die Landeshauptstadt Hannover im Austausch zwecks Beratung zu inhaltlichen Fragen und weiteren Vorgehen mit den Stellen des Bundes für Provenienzforschung, dem Referat für Provenienzforschung – Staatsministerin für Kultur und Medien sowie der Arbeitsstelle für Provenienzforschung, ehemals bei den Staatlichen Museen zu Berlin, heute Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK) Magdeburg.

Infolge des fortgesetzten weiteren schriftlichen Austausches mit den Anspruchstellern und der sie vertretenden Rechtsanwaltskanzlei vereinbarte die Stadt Hannover in einem gemeinsamen Gespräch mit den Erben nach Max Rüdenberg im Juli 2015, die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) anzurufen, da beide Parteien unterschiedlicher Auffassung darüber waren, welche Belege als Nachweis der Eigentümerschaft an dem fraglichen Aquarell als beweiskräftig gelten können. Dies erfolgte offiziell von Seiten der Landeshauptstadt Hannover im August 2015.

Stadt folgt Empfehlung der Beratenden Kommission

Die Beratende Kommission kommt in ihrer Empfehlung vom 10. Januar 2017 zu dem Schluss: "Vor diesem Hintergrund ist die Beratende Kommission zu der Überzeugung gelangt, dass Max Rüdenberg bzw. dem Ehepaar Rüdenberg das Aquarell 'Marschlandschaft mit rotem Windrad' von Karl Schmidt-Rottluff NS-verfolgungsbedingt entzogen worden ist. Sie empfiehlt deshalb der Stadt Hannover die Rückgabe an die Erben."