„Böllerverbot“ in Hannovers City - Hannover.de

Für ein sicheres Silvester

„Böllerverbot“ in Hannovers City

Das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern wird in Hannovers Innenstadt auch zum anstehenden Jahreswechsel 2025/2026 verboten sein, um eine möglichst friedliche und ungefährliche Silvesternacht für alle Besucher*innen der Innenstadt zu gewährleisten und die Freude am Feuerwerk zu genießen.

Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent und Stefan Sengel, Vizepräsident der Polizeidirektion Hannover.

Die gemeinsame Kontrolle des „Böllerverbots“ durch die Polizeidirektion Hannover und den städtischen Ordnungsdienst im Vorfeld des Jahreswechsels hat sich im letzten Jahr positiv ausgewirkt und wird auch in diesem Jahr fortgesetzt.

Sollte der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18. Dezember der Neufassung der sogenannten Waffenverbotsverordnung zustimmen, bekommen Polizei und städtischer Ordnungsdienst eine weitere rechtliche Handhabe. Das Waffenverbot zwischen Raschplatz und Steintor gilt dann rund um die Uhr. In dieser ist auch das zugriffsbereite Mitführen von gefährlichen Gegenständen verboten. Im Zusammenhang mit der Verwendung von Raketen und „Böllern“ kommt es insbesondere in großen, unübersichtlichen Menschenmengen, die sich in diesem Bereich bilden, immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen, bei denen auch Personen verletzt werden. Häufig wird dabei auch Feuerwerk unsachgemäß gezündet oder bewusst auf Personen gerichtet.

Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat sowie Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover

„Wir haben mit unseren Maßnahmen im vergangenen Jahr gute Erfolge erzielt, sodass die kritischen Zustände in der Innenstadt, wie wir sie in den Jahren zuvor teilweise leider erleben mussten, weitgehend ausgeblieben sind. An unserem Ziel, die bestehenden Regeln besser durchzusetzen und damit allen Feiernden und auch den Einsatzkräften eine stressfreie Nacht zu ermöglichen, halten wir fest. Deshalb haben schon im Vorfeld zahlreiche Maßnahmen zur Vorbereitung ergriffen. Nun freuen wir uns erneut auf eine schöne Silvesternacht mit umsichtigen Feiernden“, sagt Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat sowie Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover. „Wenn die Verbotszone für das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen ganztägig gilt, sind die Einsatzkräfte angewiesen, zum Schutz vor Verletzungen verbotswidrig mitgeführtes Feuerwerk auch außerhalb der Geltungsdauer des Böllerverbots sicherzustellen und zu vernichten“, erläutert von der Ohe und ergänzt: „Ich appelliere an alle Menschen in der Stadt: Feiern Sie gerne ausgelassen, aber mit Rücksichtnahme für ihre Mitmenschen und mit Respekt gegenüber Ordnungs-, Polizei- und Rettungskräften. Mein besonderer Dank gilt neben den Kolleg*innen der Stadtreinigung, die am nächsten Tag für saubere Straßen sorgen, und den Kolleg*innen des städtischen Ordnungsdienstes vor allem auch der Polizei, die auch in diesem Jahr das Verbot mit einem erheblichen Kräfteeinsatz durchsetzen und unsere gemeinsamen Bemühungen unterstützen wird.“

Stefan Sengel, Vizepräsident der Polizeidirektion Hannover

Die Polizei Hannover nimmt ihren Sicherheitsauftrag sehr ernst“, unterstreicht Stefan Sengel, Vizepräsident der Polizeidirektion Hannover. „Wir unterstützen die Landeshauptstadt Hannover bei der Umsetzung einer Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Feuerwerksverbotszone. Unser gemeinsames Ziel ist es, allen einen sicheren Jahreswechsel zu ermöglichen. Sicherheit gelingt jedoch nur im Miteinander. Wir appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll zu handeln, geltende Regelungen zu beachten und so aktiv zur Sicherheit und einem positiven Jahreswechsel in unserer Stadt beizutragen.“

Verbotszone auf zwei Straßenachsen

Das „Böllerverbot“ umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes. Es gilt von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 3 Uhr. Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße über das Steintor bis einschließlich der Münzstraße und einen Teil der Goseriede sowie den Einmündungsbereich der Kurt-Schumacher-Straße. Sie umfasst ebenso die Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung sowie die Bahnhofstraße, den Ernst-August-Platz und den Bereich des Raschplatzes.

Böllerverbotszone Hannover

Eine entsprechende ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung veröffentlicht die Stadt wie in den Vorjahren wenige Tage vor Silvester. Bereits im Vorfeld informiert die Stadt umfangreich über die Regelungen, unter anderem über Internet, Social Media, Aushänge und Flyer. Zudem wurden die Gastronomiebetriebe am Steintor erneut von der Stadtverwaltung kontaktiert, um über die „Böllerbestimmungen“ am Silvestertag zu informieren. Alle Bürger*innen sind zu ihrer eigenen Sicherheit, aber auch der anderer Menschen, aufgefordert, sich vor dem Abbrennen von Raketen und Böllern über die geltenden Schutzzonen zu informieren und diese zu beachten.

Am Rand der Verbotszone werden am Silvestertag Müllcontainer zur Entsorgung von Pyrotechnik aufgestellt. Die Kontrollen und die Durchsetzung des Verbotes übernehmen Mitarbeitende des städtischen Ordnungsdienstes der Landeshauptstadt Hannover sowie zahlreiche Polizeibeamt*innen. Am Silvestertag selbst werden die eingesetzten städtischen Ordnungskräfte schon am Nachmittag und somit vor Beginn des Verbots in der City die Passant*innen über die geltenden Regelungen informieren und gegebenenfalls Fragen vor Ort beantworten.

Feuerwerksverbot in der Innenstadt seit 2018

Die Landeshauptstadt Hannover als Ordnungsbehörde sowie die Polizei Hannover waren 2018 übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass es aufgrund der Erfahrungen in den Silvesternächten erforderlich sei, ein Feuerwerksverbot für die City zu erlassen. Immer wieder war es zuvor im Bereich der Innenstadt im Zusammenhang mit der Verwendung von Raketen und „Böllern“ zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Häufig wurde Feuerwerk auch bewusst auf Personen gerichtet.

Generelle Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist gesetzlich nur am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 erlaubt. Außerhalb dieser zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wer an Silvester gegen das Böllerverbot verstößt, muss in der Regel mit einer Geldbuße rechnen, diese ist vom Einzelfall abhängig, in der Regel sind 200 Euro vorgesehen, die nach Lage der konkreten Umstände auch höher ausfallen kann. Das bundesweit gültige Sprengstoffgesetz erlaubt sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist stadtweit kraft Gesetzes verboten und wird ebenfalls geahndet.

Eine von vielen Menschen wegen des Sicherheitsrisikos, der Lärm- und Luftbelastung sowie des Müllaufkommens geforderte Ausweitung der Verbotszone ist aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich.

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