Die Schulanlagen stehen hierbei Institutionen wie Chören, Vereinen, Musik- und Volkshochschule, privaten Bildungsträgern u.v.a. für die Durchführung von Konzerten, Übungsstunden oder Lehrgängen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung. Die Anmietung von Schulräumen steht aber auch Privatpersonen oder gewerblichen Betrieben offen.
Mietantrag für Schulraum- oder Sportplatznutzung
Antrag auf Abschluss eines Mietvertrages über Schulräume/Sportplätze.
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Miet- und Benutzungsbedingungen
Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover
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Mietsätze für Schulraumanmietung
Anlage zu den Benutzungsbedingungen für Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover
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