Sportstätten

Werbung auf Sportanlagen der Landeshauptstadt Hannover

Die Sportverwaltung informiert über die vertraglichen Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen zur Anbringung von Werbung auf städtischen Sportanlagen.

Die städtischen Sportanlagen sind in der Regel zur Nutzung an hannoversche Vereine vermietet. Im nachfolgenden Informationsblatt sind die Rahmenbedingungen zur Anbringung von Werbung für die Vereine zusammengefasst. Das Sachgebiet Sportförderung steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.