Landeshauptstadt Hannover

Corona und Sport

Aktuelle Infos und Hilfsmaßnahmen.

Aktuelle Infos zu Corona und Sport 

12. Dezember 2021

Die neue Corona-Verordnung auf der Homepage des Landes Niedersachsen (externer Link) bietet ab sofort bis zum 23. Dezember 2021 für Sport in geschlossenen Räumen folgende Erleichterungen bei 2G plus: 

  • Niedersachsen entbindet Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie zzgl. Auffrischungsimpfung (sog. Booster) von der Testpflicht. 
  • Verzicht auf den zusätzlichen Nachweis über eine negative Testung, wenn eine Fläche von mindestens 10 qm² pro teilnehmender Person zur Verfügung steht.

Bitte informieren Sie sich weiterhin täglich auf der Homepage des Landes Niedersachsen (externer Link) über die aktuellen Corona-Vorschriften der Landesregierung Niedersachsen.

31. Mai 2021: Neue Corona-VO mit neuen erlaubten Sportmöglichkeiten, abhängig vom 7-Tage-Inzidenzwert 

Die neue Corona-VO mit Gültigkeit ab 31. Mai 2021 regelt die Möglichkeiten und Einschränkungen für Sport, Schwimmbäder und Veranstaltungen in Abhängigkeit der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz-Werte nach dem Maßstab eines erhöhtes (<10), hohen (<35) und sehr hohen Infektionsgeschehen (<50). Demnach ist bei Werten unter 35 eine Sporthallennutzung und die Nutzung von Sportaußenanlagen unter Einhaltung entsprechender Auflagen (u.a. max. Personenzahl in Abhängigkeit der Raumgröße) möglich, teilw. auch mit Zuschauern. Details dazu entnehmen Sie bitte der aktuellen Corona-VO und dem dazugehörigen Stufenplan.

Am 3. Juni 2021 lag in Hannover die 7-Tage-Inzidenz bei 26,4 und damit länger als 5 Tage in Folge unter einem Wert von 35, so dass aktuell die Regelungen eines hohen Infektionsgeschehen Anwendung finden. Die jeweils tagesaktuellen Zahlen für die Stadt in der Region Hannover entnehmen Sie bitte den Angaben vom Robert-Koch-Institut (RKI). Das Land Niedersachsen hat zudem viele aktuellen Fragen zum erlaubten Sporttreiben in seinen FAQ zusammengefasst. 

Mit Stand vom 3. Juni 2021 gilt demnach für Sport in Hannover mit einer aktuellen Inzidenz von nicht mehr als 35: Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel ohne Einschränkungen möglich. Allerdings müssen von der Betreiberin oder dem Betreiber einer Sportanlage Maßnahmen im Rahmen eines Hygienekonzeptes getroffen werden, die insbesondere die räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern, damit Personenströme und Warteschlangen vermieden werden. Eine Testpflicht ist nicht mehr vorgeschrieben, es wird jedoch herzlich darum gebeten, insbesondere bei der Sportausübung mit Kontakt in geschlossenen Räumen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen. Darüber hinaus gilt es weiterhin vorsichtig zu bleiben und möglichst draußen Sport zu machen und möglichst kontaktlos bzw. mit Abstand. Quelle: FAQ Land Nds.

Die erforderlichen Maßnahmen für die Nutzung und den Betrieb der städtischen Sporthallen u.a. für den Vereinssport werden in Hannover vom FB Schule als Betreiberin der Schulsporthallen getroffen und alle betroffenen Sportvereine darüber informiert. Für die erforderlichen Maßnahmen in den städt. Bädern ist der FB Sport, Bäder und Eventmanagement verantwortlich, auf den Sportaußenanlagen sind die betreibenden Sportvereine -nach den bestehenden Regelungen der bestehenden Miet-/Erbbauverträge-  verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen als Betreiber von Sportaußenanlagen und eigenen Sportinnenräumen ihr Hygiene- und Maßnahmenkonzept, insbesondere für Veranstaltungen mit Zuschauern, dem FB Gesundheit der Region Hannover, Weinstr. 2, 30171 Hannover, Tel. 0511-6160, frühzeitig schriftlich zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.

11. Januar 2021: Ab heute gilt die aktualisierte Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die neben den allgemein Hygiene- und Verhaltensregeln zur Eindämmung des Corona-Virus insbesondere Regelungen zum Amateur- und Profisport, zum Betrieb von Sportstätten und der Ausrichtung von (Sport-) Veranstaltungen trifft. Details entnehmen Sie bitte direkt der Internetseite vom Land (externer Link) und der dort hinterlegten Antworten zu häufigen Fragen (FAQ), unter anderem mit Ausführungserläuterungen zum Sport.

Die Landeshauptstadt Hannover plant aufgrund der aktuellen Einschränkungen ein neues Corona-Hilfspaket 2.0 für in wirtschaftliche Not geratene Sportvereine ab dem 1. Februar 2021. Wir werden alle Sportvereine informieren, sobald Details zu den Hilfsmöglichkeiten fest stehen.

Schon jetzt weisen wir ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, dass Sportvereine bei fälligen Forderungen gegenüber der Landeshauptstadt schriftlich und formlos mit kurzer Begründung eine Stundung (auf Verschiebung des Fälligkeitsdatum unter Aufrechterhaltung der Forderung) beantragen können, um eine angespannte Liquiditätssituation in der Vereinskasse kurzfristig überbrücken zu können.

Gerne stehen wir Ihnen telefonisch beratend zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld Ihrer Vorhaben an, damit wir Ihnen Hinweise für Ihre  Antragsstellung oder sonstige geplante Sport Vorhaben geben können.

2. November 2020: Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung mit neuen Schutzmaßnahmen gegen die zweite Pandemie-Welle. Insbesondere der Sport und hier speziell die Mannschaftssportarten sind betroffen. Das Niedersächsische Innenministerium hat hierzu eine aktuelle Seite mit FAQ zum Sport eingerichtet. Bitte informieren Sie sich dazu über den nachfolgenden (externen) Link zum Land Niedersachsen

Die aktuelle Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab 02. November 2020 können Sie über diesen (externen) Link einsehen. 

Finanzhilfe für existenzbedrohte Sportvereine / Corona-Sonderprogramm: Das Land Niedersachsen hat die Antragsfrist auf finanzielle Förderung für existenzbedrohte Sportvereine bis zum 15. November 2020 verlängert! Die Richtlinie Corona-Sonderprogramm, Details zum Antragsverfahren, Kontakt zu Gesundheitsämtern etc. finden Sie beim LSB Niedersachsen (externer Link). Der LSB hat zusätzlich eine Hotline für Sportvereine unter Tel. 0511-1268-210 eingerichtet, unter der Sie sich Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr Beratung einholen können.

13. Juli 2020: Land erlaubt jegliche Sportausübungen (Training und Wettkampf), indoor und outdoor, ab sofort in Kleingruppen bis zu 30 Personen unter Beibehaltung der Dokumentationspflicht; unter Einhaltung von Auflagen – unter anderem des Mindestabstandes von 2 Metern – sind Zuschauer bis zu 50 Personen erlaubt. Details sind der aktuellen Verordnung und FAQs (Link siehe unten) zu entnehmen.

20. Mai 2020: Land erlaubt Sporthallenöffnungen ab 25. Mai 
Mit einer Pressemitteilung vom 20.05.2020 erlaubt das MI / Land Niedersachsen die Öffnung von Sporthallen für den Vereins- und Breitensport unter  Einschränkungen (ohne Nutzung der Umkleide u. Duschräume, Einhaltung der Abstandsregeln, sportartspezifischen Regelungen und Nutzungskonzepte durch die Nutzer) zu . Die Wiederöffnung der gedeckten Sporteinrichtungen obliegt letztendlich dem jeweiligen Betreiber. So können z.B. Vereine mit eigenen Sport- oder Tennishallen dies unter Einhaltung der aktuellen Verordnung für sich eigenständig entscheiden. 

Die Landeshauptstadt Hannover öffnet unter Auflagen ab dem 15. Juni 2020 wieder die Schulsporthallen für den außerschulischen Vereinssport. Umkleideräume und Duschen dürfen noch nicht wieder benutzt werden, eine WC-Nutzung ist jedoch möglich. Weitere Nutzungsdetails und Auflagen entnehmen Sie dazu bitte dem anliegenden Anschreiben.

 

Sperrungs- und Schutzmaßnahmen im Sport

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln


Corona-Stabilitätspaket, finanzielle Förderung der Landeshauptstadt Hannover für Sportvereine

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Meldungen-zum-Coronavirus/Hannoversches-Stabilit%C3%A4tspaket-in-der-Corona-Krise

https://svweb26.vh.lh.hannover-stadt.de/o_18_51_1/corona_paket/antrag_paket.cfm