In Wohnhäusern an viel befahrenen Straßen kann Verkehrslärm ein Problem sein. Die Landeshauptstadt Hannover hat ein Förderprogramm für Schallschutzfenster aufgelegt. Es gilt zunächst für Wohngebäude eines Abschnitts in der Podbielskistraße.
Ein FAQ hilft bei ersten Fragen zur Förderung:
- Antragsberechtigte sind Haus- und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, die in der Podbielskistraße zwischen Lister Platz und Im Kreuzkampe liegen und bei denen der berechnete Außenlärmpegel tagsüber bei mindestens 70 dB(A) oder nachts bei 60 dB(A) liegt.
Die Stadtverwaltung aktualisiert die maßgeblichen Hausbeurteilungspegel regelmäßig. Ob ein Gebäude betroffen ist, lässt sich auf den Hannover-GIS-Seiten entnehmen. - Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude muss vor dem 01.07.2008 erteilt worden sein.
Achtung: Erst den Antrag für die Förderung stellen. Vor der Bewilligung darf nicht mit dem Einbau der Fenster begonnen werden und auch kein Vertrag zum Einbau von Schallschutzfenstern abgeschlossen worden sein.
- Gefördert werden schalldämmende Fenster und Balkontüren in zum Aufenthalt bestimmten Wohnräumen wie Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer und Wohnküchen.
- Ebenfalls sind zu ersetzende Rollläden förderfähig, wenn sie mit den Fenstern oder Balkontüren ausgetauscht werden müssen.
- Zusätzlich wird in Räumen, die zum Schlafen genutzt werden (Schlaf- und Kinderzimmer), der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.
Die Schallschutzfenster-Förderung beträgt bei Bewilligung:
- 400,00 Euro/m2 inkl. MwSt. für die Fenster-/Türfläche in der Schallschutzklasse 4 (SSK4), Bemessungsgrundlage sind die Rahmenaußenmaße
- 500,00 Euro/m2 inkl. MwSt. für die Fenster-/Türfläche in der Schallschutzklasse 5 (SSK5), Bemessungsgrundlage sind die Rahmenaußenmaße
- 250,00 Euro/m inkl. MwSt. je Rollladenkasten, es gilt die Breite des Rollladenkastens
- zusätzlich bis zu 300,00 Euro inkl. MwSt. pro Schlafraum beim Einbau einer schallgedämmten Lüftung
Die Förderung ist auf maximal 10.000,00 Euro inkl. MwSt. je Wohneinheit begrenzt.
Die Fördersumme wird nach Einbau und Nachweis der Schallschutzfenster ausgezahlt.
Anfallende Montage- und Nebenarbeiten sind durch die pauschale Fördersumme abgegolten.
Der Antrag für die Förderung von Schallschutzfenstern lässt sich online in zwei Schritten stellen:
- über das Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover und
- über das Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover.
Dort sind Angaben zu machen und Unterlagen hochzuladen.
Im ersten Schritt wird der Berechtigungsantrag von dem beauftragten Gutachterbüro AMT Ingenieurgesellschaft GmbH geprüft. Erst nach einem Vor-Ort-Termin in der Wohnung und positiver Prüfung geht es weiter zum Zuwendungsantrag. Hier geht es direkt zum Berechtigungsantrag: https://forms.hannover-stadt.de/intelliform/forms/lhh_ozg/61/61/Schallschutzfenster_Interessensbekundung/index
Wichtig: Vor der Bewilligung der Förderung darf noch kein Auftrag erteilt sein.
Im ersten Schritt benötigen Eigentümer*innen von Wohngebäuden folgende Unterlagen für den Bewilligungsantrag im Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover:
- Eigentumsnachweis in Form eines aktuellen Abgabebescheids für Müllentsorgung und Straßenreinigung oder eines Grundbuchauszugs (nicht älter als drei Monate) oder des aktuellen Grundsteuerbescheids.
- Wenn das Gebäude nicht das alleinige Eigentum ist, benötigen Antragsstellende eine Vollmacht, beispielsweise einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder den Auftrag als Gebäudeverwaltung.
- Grundrisse und möglichst Schnitte der betroffenen Wohnungen
- Eventuell eine De-minimis-Erklärung (Erläuterung weiter unten)
- die Anzahl der Fenster, Größe der Fensterflächen und Anzahl der Lüfter, für die Zuschüsse beantragt werden. Hinweis: Es werden nur Fenster gefördert, die an der lärmzugewandten Seite liegen. Die Fensterfläche bezieht sich auf das Außenmaß des Rahmens, eine zentimetergenaue Messung reicht aus.
Um im zweiten Schritt nach einer positiven Berechtigungsprüfung den Zuwendungsantrag stellen zu können, sind folgende Unterlagen im Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover notwendig:
- Kostenvoranschlag einer Fensterfachfirma
- schalltechnisches Prüfzeugnis des einzubauenden Fensters oder in Ausnahmefällen der rechnerische Nachweis des erforderlichen Schalldämmmaßes durch den ausführenden Betrieb
- eventuell schriftliche denkmalrechtliche Genehmigung
Im Zuwendungsportal müssen Unterlagen im PDF-Format vorliegen, um sie hochladen zu können.
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens können weitere Unterlagen angefordert werden.
- Wenn im ersten Schritt der Berechtigungsantrag im Service-Portal gestellt ist, wird geprüft, ob ein Antrag zuwendungsberechtigt ist. Um den Antrag zu stellen, müssen Unterlagen als Anhang hochgeladen werden. Hier geht es zum Service-Portal.
- Wenn Antragssteller*innen berechtigt sind, werden sie informiert. Nach Rücksprache mit dem Gutachterbüro AMT Ingenieurgesellschaft mbH können sie den offiziellen Zuwendungsantrag im Zuwendungsportal stellen. Die Anlagen können nur im PDF-Format hochgeladen werden. Hier geht es zum Zuwendungsportal (ZuWeCo) der Landeshauptstadt Hannover.
Ja. Wer sich nicht sicher ist, ob das Gebäude denkmalgeschützt ist, kann sich im Niedersächsischen Denkmalatlas informieren. Auf der Seite lässt sich im Suchfenster der Straßennamen eingeben.
Sollte es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handeln, müssen sich Antragsstellende informieren, was sie für den denkmalrechtlichen Antrag benötigen. Hier geht es zur Seite Denkmalschutz und Denkmalpflege der Landeshauptstadt Hannover. Für den Zuwendungsantrag ist die schriftliche denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.
Die De-minimis-Erklärung ist ein wichtiges Dokument, das Vermieter*innen von Wohneinheiten ausfüllen müssen. Darin ist zu erklären, wie viele Förderungen sie in den vergangenen drei Jahren erhalten haben. Die De-minimis-Erklärung ist der Nachweis, dass sie die erlaubte Förder-Höchstgrenze von 300.000 Euro in den vergangenen drei Jahren nicht überschritten haben. Wenn notwendig, ist diese Erklärung innerhalb des Berechtigungsantrags auszufüllen.
Nein. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht. Erst nach dem Berechtigungsantrag lässt sich bei positivem Bescheid nach Rücksprache mit dem Gutachterbüro AMT Ingenieurgesellschaft mbH der offizielle Zuwendungsantrag im Zuwendungsportal (ZuWeCo) der Landeshauptstadt Hannover stellen.
Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben. Somit steht nur eine begrenzte Summe bereit. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen.
Weitere wichtige Informationen zu den Fördervoraussetzungen sind nachzulesen im Service Portal der Landeshauptstadt Hannover.