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Allgemeinbildende Schule ab Klasse 10

Schüler-BAföG für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10

Leider können wir für Rückfragen im Bereich des Schüler-BAföGs persönlich nur im Rahmen eines vereinbarten Termins zur Verfügung stehen.
Telefonisch erreichen Sie uns - montags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, mittwochs von 13 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags 9 Uhr bis 12 Uhr.

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Möchten Sie eine weiterführende allgemein bildende Schule ab Klasse 10 besuchen

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist.

Voraussetzung 1:

Sie führen einen eigenen Haushalt und sind oder waren verheiratet oder

Voraussetzung 2:

Sie führen einen eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen oder

Voraussetzung 3:

Sie wohnen nicht mehr bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und von der Elternwohnung aus ist eine vergleichbare Ausbildungsstätte innerhalb von 2 Stunden Hin- und Rückweg, nicht erreichbar.

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.

Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung.

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen.

Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!