Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
BFS und FS mit Berufsabschluss
Leider können wir für Rückfragen im Bereich des Schüler-BAföGs persönlich nur im Rahmen eines vereinbarten Termins zur Verfügung stehen.
Telefonisch erreichen Sie uns - außer dienstags - zu den normalen Öffnungszeiten. Aufgrund der hohen Antragszahlen sind wir donnerstags in der Zeit von Juni bis Oktober ebenfalls nicht telefonisch erreichbar.
Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens | |||
---|---|---|---|
A | B | C | D |
E | F | G | H |
I | J | K | L |
M | N | O | P |
Q | R | S | T |
U | V | W | X |
Y | Z |
Möchten Sie eine Berufsfachschule oder Fachschule, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, besuchen, an der Sie nach mindestens 2 Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangen können.
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen.
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!