Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
FS und FOS - Ausbildung vorausgesetzt
Schüler-BAföG für den Besuch einer Fachschule oder Fachoberschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
Leider können wir für Rückfragen im Bereich des Schüler-BAföGs persönlich nur im Rahmen eines vereinbarten Termins zur Verfügung stehen.
Telefonisch erreichen Sie uns - außer dienstags - zu den normalen Öffnungszeiten. Aufgrund der hohen Antragszahlen sind wir donnerstags in der Zeit von Juni bis Oktober ebenfalls nicht telefonisch erreichbar.
Möchten Sie eine Fachschule oder Fachoberschule besuchen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt?
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen.
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!

Checkliste Schüler FS und FOS mit Ausbildung
Übersicht aller notwendigen Unterlagen