Auslands-BAföG

Fragen und Antworten zu BAföG im Ausland

Hier findest Du die Antworten zu häufig gestellten Fragen, sowie Links zu weiterführenden Seiten.

Brexit

…hat die Förderungsmöglichkeiten eingeschränkt: komplett in GB und Nordirland durchgeführte Studiengänge können nur noch gefördert werden, wenn sie regelmäßig innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können, also z.B. einjährige Masterstudiengänge oder sogenannte „Top-Ups“, in denen im Anschluss an eine Fachschulausbildung in einem Jahr der Bachelorabschluss erreicht wird. 

Alle Ausbildungen, die länger dauern (z.B. dreijährige Bachelorstudiengänge oder 15-monatige Masterstudiengänge) und auch solche, die nicht auf Hochschulniveau stattfinden (z.B. Colleges), sind nicht mehr förderungsfähig.

Aufenthalte, die im Rahmen von Studiengängen in Deutschland oder der EU stattfinden, können weiterhin bis zu einem Jahr gefördert werden.

Darlehensrückzahlung

Die Rückzahlung des Darlehensanteils der Förderung wird nicht über die Ämter für Ausbildungsförderung, sondern über das Bundesverwaltungsamt (Sitz in Köln) abgewickelt. Die Rückzahlung beginnt i.d.R. vier Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. Informationen zu den genaueren Rückzahlungsmodalitäten und zu möglichen Teilerlassen findest du unter https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/_documents/kontaktdaten_bafoeg.html

Fahrtkosten

werden als Zusatzbedarf mit pauschal 500 € berücksichtigt, der sich auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt. Ein Nachweis über die tatsächlichen Reisekosten ist nicht notwendig.

Flexi-Semester

Wenn das Studium etwas länger dauert als geplant, kann nun direkt im Anschluss an die Förderungshöchstdauer die Förderung für ein weiteres Semester beantragt werden. Das ist in der gesamten Studienlaufbahn nur einmal möglich.

Hohe Mietkosten

Bei der BAföG-Berechnung werden Pauschalsätze für die Unterkunftskosten zu Grunde gelegt. Die Sätze gelten auch für Auslandsaufenthalte. Leider können die tatsächlichen Miet- und Energiekosten nicht berücksichtigt werden, individuelle Anpassungen sind nicht möglich.

Kosten für Austauschprogramme

…können leider nicht berücksichtigt werden. 

Studienstarthilfe

Ein eigener Laptop, Lernmaterialien oder eine Mietkaution – zum Studienstart fallen einige Kosten an. Wenn du Sozialleistungen bezieht (z.B. Bürgergeld oder Wohngeld), kannst du zu Beginn bis spätestens Ende des ersten Monats nach Beginn des Studiums die Studienstarthilfe beantragen. Sie beträgt 1.000 €, braucht nicht zurückgezahlt zu werden, wird nicht auf andere Leistungen angerechnet und kann unabhängig vom BAföG beantragt werden. Einen Nachweis über die Verwendung des Geldes brauchst du nicht zu erbringen. (https://www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE ).

Studieren mit Kind

Wenn du mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren zusammenlebst, erhöht sich der Bedarf um den Kinderbetreuungszuschlag. Den Zuschlag kann nur an einen Elternteil gezahlt werden, wenn ihr also beide in einer förderungsfähigen Ausbildung seid, müsst ihr bestimmen, wer den Zuschlag bekommen soll.
Das gilt auch, wenn du zum Zwecke der Ausbildung einen Nebenwohnsitz begründest, an dem sich dein Kind nicht ständig aufhält.