Auslands-BAföG

Informationen zu den förderungsfähigen Ausbildungen und weitere Vordrucke

Ob einzelne Semester, ein ganzes Studium, Praxiszeiten oder Schüleraustausch – vieles ist möglich und alles hat seine Besonderheiten. 
Allgemein gilt: es muss es sich um eine Vollzeitausbildung handeln, Teilzeitausbildungen sind nicht förderungsfähig. Der ständige Wohnsitz sollte im Inland sein, der im Ausland nur für die Ausbildungszwecke. Zusätzlich zum Grundbedarf wird eine Pauschale für die Reisekosten mit 500 € in die Berechnung einbezogen. Auch während des Auslandsaufenthaltes kann nebenbei gejobbt werden, das Einkommen bis zur Minijobgrenze wirkt sich nicht auf die BAföG-Förderung aus. Eine Ausnahme davon sind Praktikums- und Ausbildungsvergütungen. 

Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Vorhaben vom BAföG unterstützt wird, setz dich gerne für eine Beratung mit uns in Verbindung.
 

Auslandssemester

Freiwillig oder weil es vorgesehen ist, als freemover oder über Austauschprogramme, mit Unterstützung durch Stipendien oder studiengebührenpflichtig… es gibt vielfältige Möglichkeiten, Auslandssemester oder -terms zu fördern.
Sollte der Studienaufenthalt nur eine kurze Dauer von weniger als 12 bis 14 Wochen haben, setz dich bitte zur Klärung der Förderungsfähigkeit mit uns in Verbindung.  

Zusätzlich zum Grundbedarf können notwendige Studiengebühren mit bis zu 5.600 € bei der Bedarfsfestsetzung berücksichtigt werden, allerdings nur einmal und längstens für ein Jahr. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, hängt vom anrechenbaren Einkommen und Vermögen ab; eine vom restlichen BAföG unabhängige Auszahlung dieses Betrages ist leider nicht möglich.

Wenn eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wird oder in Großbritannien Beiträge zur IHS gezahlt werden, wird dies mit einem monatlichen Pauschalbetrag berücksichtigt.

Für Studiengänge in Großbritannien als Land außerhalb der EU gibt es außerdem einen Auslandszuschlag, der die Unterschiede in der Kaufkraft etwas auffangen soll.

Zusätzlich zum Antrag auf den offiziellen Formblättern benötigen wir:

Die Anlage zum Formblatt 6, bitte von deiner Hochschule bestätigen lassen

 


Certificate of enrolment, wahlweise aus Großbritannien oder Irland


Erklärung zu den Studiengebühren (entfällt bei Erasmus)

 

Eventuell werden noch andere Unterlagen benötigt, in diesem Fall melden wir uns, sobald der Förderungsantrag bearbeitet wird.

 

Vollständiges Studium

In Großbritannien und Nordirland können seit dem Brexit nur noch Studiengänge gefördert werden, die regelmäßig innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können, also z.B. einjährige Masterstudiengänge oder sogenannte „Top-Ups“, in denen im Anschluss an eine Fachschulausbildung in einem Jahr der Bachelorabschluss erreicht wird. 
Alle Ausbildungen, die länger dauern (z.B. dreijährige Bachelorstudiengänge oder 15-monatige Masterstudiengänge), sind nicht mehr förderungsfähig.

Für Irland gilt diese Einschränkung nicht, hier können auch mehrjährige Studiengänge gefördert werden. Der Antrag dafür muss aber jedes Jahr neu gestellt werden.  

Zusätzlich zum Grundbedarf können einmal und längstens für ein Jahr notwendige Studiengebühren mit bis zu 5.600 € bei der Bedarfsfestsetzung berücksichtigt werden. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, hängt vom anrechenbaren Einkommen und Vermögen ab; eine vom restlichen BAföG unabhängige Auszahlung dieses Betrages ist leider nicht möglich.

Wenn eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wird oder in Großbritannien Beiträge zur IHS gezahlt werden, wird dies mit einem monatlichen Pauschalbetrag berücksichtigt.

Für Studiengänge in Großbritannien als Land außerhalb der EU gibt es außerdem einen Auslandszuschlag, der die Unterschiede in der Kaufkraft etwas auffangen soll.

Wenn die Studiengebühren nicht in voller Höhe von uns berücksichtigt werden, kannst du zusätzlich zum Minijob-Einkommen etwas mehr nebenbei verdienen. Bitte sprich uns hierzu an.

Zusätzlich zum Antrag auf den offiziellen Formblättern benötigen wir:

Certificate of enrolment, wahlweise aus Großbritannien oder Irland


Erklärung zu den Studiengebühren 


Eventuell werden noch andere Unterlagen benötigt, in diesem Fall melden wir uns, sobald der Förderungsantrag bearbeitet wird.

 

Praktikum

Das Praktikum muss in deiner jetzigen Ausbildung vorgeschrieben sein; freiwillige Praktika können nicht mit Auslands-BAföG unterstützt werden. 
In Großbritannien und Nordirland können sie nur gefördert werden, wenn die vorgeschriebene Dauer mindestens 12 Wochen beträgt. Für Irland als EU-Mitglied gilt diese Einschränkung nicht.
Es kann nur die vorgeschriebene Mindestdauer gefördert werden, auch wenn du gerne länger im Ausland bleiben möchtest. 
„Vollzeit“ bedeutet hier übrigens 40 Stunden pro Woche. Anders als das Einkommen aus Nebenjobs werden Praktikumsvergütungen und auch Sachleistungen nach einigen Abzügen auf den Bedarf angerechnet.

Zusätzlich zum Antrag auf den offiziellen Formblättern benötigen wir:

Formblatt 6, wobei der untere Teil von deiner Heimat-Hochschule ausgefüllt werden muss

 



bitte von deiner Hochschule bestätigen lassen


Praktikumsbescheinigung, muss von der Praktikumsstelle im Ausland ausgefüllt werden


Eventuell werden noch andere Unterlagen benötigt, in diesem Fall melden wir uns, sobald der Förderungsantrag bearbeitet wird.

 

Schulbesuch

Ein Schulaufenthalt im Ausland kann gefördert werden, wenn er in der Oberstufe stattfindet. Das wäre je nachdem, ob das Abitur nach 12 oder 13 Jahren erreicht wird, ab der zehnten oder elften Klasse der Fall. 

Wenn du nach dem mittleren Schulabschluss ins Ausland möchtest, muss eine weiterführende Schule bestätigen, dass sie dich nach deiner Rückkehr aufnehmen würde.

Der Schulbesuch muss mindestens 13 Wochen und 1 Tag dauern und längstens ein ganzes Jahr. Wenn du das Abitur im Ausland abschließen möchtest, z.B. die A-levels, kann das nicht gefördert werden.

Zusätzlich zum Antrag auf den offiziellen Formblättern benötigen wir:

Schulbescheinigung, wahlweise aus Großbritannien oder Irland

 

 


Das letzte Zeugnis vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

 


Für MSA-Absolventen: eine Bescheinigung über die mögliche Aufnahme nach dem Auslandsaufenthalt

 


Für Gymnasiasten: die Beurlaubung von deiner Schule mit Angaben, ob das Abitur nach 12 oder 13 Schuljahren erlangt wird

 

Eventuell werden noch andere Unterlagen benötigt, in diesem Fall melden wir uns, sobald der Förderungsantrag bearbeitet wird.

 

Berufsfachschule / College in Irland

Wenn du eine komplette schulische Ausbildung in Irland machen möchtest, kann die gefördert werden, wenn die Ausbildungsstätte mit einer Berufsfachschule oder einer Fachschule in Deutschland vergleichbar ist. 

Das muss individuell geprüft werden und kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher setz dich bitte möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir das Verfahren besprechen können.

Zusätzlich zum Antrag auf den offiziellen Formblättern benötigen wir:

Schulbescheinigung für Berufsfachschulen aus Irland



Wenn du gerade in Deutschland eine Ausbildung an einer Berufsfachschule oder Fachschule machst und darin ein Praktikum vorgeschrieben ist, kann das gefördert werden. Weitere Informationen dazu findest du unter „Praktikum“

Zusätzlich zum Antrag auf den offiziellen Formblättern benötigen wir:

Praktikumsbescheinigung, muss von der Praktikumsstelle im Ausland ausgefüllt werden
 


Eventuell werden noch andere Unterlagen benötigt, in diesem Fall melden wir uns, sobald der Förderungsantrag bearbeitet wird.

 

 

Berufsfachschule / College in Großbritannien

Wenn du eine komplette schulische Ausbildung in Großbritannien oder Nordirland machen möchtest, kann das wegen des Austritts aus der Europäischen Union leider nicht mehr gefördert werden.