Anspruchsvoraussetzungen

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover Anspruch auf Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover haben Anspruch auf Schülerbeförderung zur nächsten Schule der gewählten Schulform, sofern u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Voraussetzung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG)

  • Teilnahme an einer besonderen vorschulischen Sprachfördermaßnahme nach § 64 Abs. 3 NSchG oder
  • Besuch eines Schulkindergartens oder
  • Besuch eines 1. bis 10. Schuljahrganges an einer allgemein bildenden Schule oder
  • Besuch eines 11. und 12. Schuljahrganges an einer Schule für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung oder
  • Besuch einer Berufseinstiegsschule oder
  • Besuch der ersten Klasse einer Berufsfachschule, soweit diese ohne Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) besucht wird.

Voraussetzung der Schülerbeförderungssatzung der Region Hannover

  • Die Entfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt mehr als 2.000 Meter.
    Messpunkte sind hierbei die Haustür der Schülerin oder des Schülers sowie der auf dem Schulweg nächste und benutzbare Eingang des Schulgebäudes, in welchem der Unterricht in der Regel stattfindet.

Die Städte und Gemeinden in der Region Hannover haben für ihre Grundschulen jeweils einen Schulbezirk festgelegt. Nächstgelegene Grundschule ist damit grundsätzlich die Schule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt. Für weiterführende Schulen in der Region Hannover bestehen zur Festlegung der nächsten Schule unterschiedliche Regelungen.

Besonderheit:
Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung kann sich ein Anspruch auf Schülerbeförderung auch bei Unterschreiten der Mindestentfernung von mehr als 2.000 Metern ergeben. Ob dies der Fall ist, wird von der Region Hannover auf Antrag im Einzelfall geprüft.

Tipp:
Alle Schülerinnen und Schüler bis 22 Jahre, die keinen Anspruch auf eine Schulfahrkarte haben, können eine günstige Jugendnetzkarte (Monatskarte) erwerben. Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren benötigen eine Berechtigungsbestätigung durch ihre Schule sowie ein Passbild zum Kauf einer Jugendnetzkarte.
Die Berechtigungsbestätigung ist hier als Download erhältlich.