Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr

Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sowie in Fällen, in denen kein geeignetes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr besteht.

Im Fall einer Schülerbeförderung im so genannten "Freistellungsverkehr" beauftragt die Region Hannover Privatunternehmen, die diese Schülerinnen und Schüler zur Schule befördern. Je nach Bedarf werden hierfür Personenkraftwagen, Kleinbusse, Rollstuhlfahrzeuge oder Kraftomnibusse eingesetzt.

Eine Schülerbeförderung im Rahmen des Freistellungsverkehrs ist bei der Region Hannover, Team Schülerbeförderung, mit u. g. Antragsformular, zu beantragen.

Nach erfolgter Genehmigung haben die Erziehungsberechtigten wichtige Änderungen (Wohnortwechsel, Schulwechsel, Änderung der im Antrag angegebenen Telefonnummer etc.) unbedingt mitzuteilen, um eine reibungslose Beförderung zu gewährleisten.

Eine Ausnahme von der Antragspflicht stellt lediglich die Schülerbeförderung zu Grundschulen mit Kraftomnibussen dar. Wurde ein entsprechender Freistellungsverkehr von der Region Hannover eingerichtet, weil keine Verbindung im öffentlichen Personennahverkehr besteht, ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von den Erziehungsberechtigten mit dem Sekretariat der jeweiligen Grundschule abzustimmen.