Schülerbeförderung zum Betriebspraktikum

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht auch bei Betriebspraktika in bestimmten Jahrgangsstufen.

Schülerinnen und Schüler haben in gewissen Jahrgangsstufen verpflichtend Betriebspraktika zu absolvieren. Die Fahrten zu den Praktikumsbetrieben zählen daher ebenfalls zur Schülerbeförderung.

Wurde zum Besuch der Schule bereits eine Schulfahrkarte ausgegeben, so ist diese im gesamten Tarifgebiet des GVH (Zonen ABC) gültig und reicht somit aus, um den Praktikumsbetrieb in der Region Hannover zu erreichen.

Eine Fahrkartenerstattung kann erfolgen, wenn keine Schulfahrkarte ausgegeben wurde, aber die Entfernung vom Wohnsitz zum Praktikumsbetrieb mehr als zwei Kilometer beträgt.

Wenn keine Schulfahrkarte vorhanden ist, sollte je nach Dauer des Betriebspraktikums eine Wochenkarte Ausbildung oder eine Jugendnetzkarte für 15,00 € im Monat erworben werden. Erstattet werden jeweils die notwendigen Fahrtkosten mit u. g. Antragsformular.

Welche Fahrkarten im Einzelfall am kostengünstigsten sind, kann den Tarifbestimmungen des Großraumverkehrs Hannover (GVH) entnommen werden.