Impfschutz in der Schwangerschaft

Frauen sollten möglichst vor einer geplanten Schwangerschaft den Impfstatus überprüfen und vervollständigen.

Kann Leben retten - der Impfausweis

Während einer Schwangerschaft sind die werdende Mutter und das ungeborene Kind durch Infektionen besonders gefährdet. Eine wirksame und wichtige gesundheitsfördernde Maßnahme zur Vorbeugung ist ein guter Impfschutz der Schwangeren. Jede Frau sollte daher vor einer geplanten Schwangerschaft ihren Impfschutz bzgl. Masern, Röteln, Varizellen, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Tetanus (Wundstarrkrampf) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen lassen. 

Spätestens bis zum 18. Geburtstag sollte jedes Mädchen  zweimal  mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff  und, falls es die Windpocken nicht durchgemacht hat, auch mit einem Varizellen-Impfstoff geimpft worden sein. 

Jede zum Schutz der Mutter notwendige Impfung muss gegeben werden. Bedingt eine Erkrankung höhere Risiken als die Impfung, können nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung bevorzugt im zweiten Drittel der Schwangerschaft die Impfungen gegeben werden:

  • Diphtherie
    Fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen nachholen
  • FSME (Hirnhautentzündung durch von Zecken übertragene Viren)
    Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Hepatitis A (Leberentzündung)
    Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Hepatitis B (Leberentzündung)
    Impfschutz vervollständigen
  • Hib (Hirnhautentzündung)
    nur bei fehlender Milz(-Funktion): Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Influenza (Grippe)
    empfohlen im zweiten Drittel, bei bestimmten Grunderkrankungen auch schon im ersten Drittel
  • Meningokokken (Hirnhautentzündung)
    Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Pertussis (Keuchhusten)
    Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Pneumokokken (Lungenentzündung)
    Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
    Fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinenEmpfehlungen nachholen
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
    Fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen nachholen
  • Tollwut
    Vorbeugend: Nutzen-Risiko-Abwägung
    Nach tollwutverdächtiger Verletzung: Impfung lebensnotwendig
  • Typhus (Injektionsimpfstoff) und andere Reiseimpfungen
  • Nutzen-Risiko-Abwägung

Gegen diese Krankheiten darf während einer Schwangerschaft nicht geimpft werden

Nicht angewandt werden dürfen die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken), weil hier ein zwar abgeschwächtes aber vermehrungsfähiges Virus verwendet wird. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff soll eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden. Eine versehentliche Impfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keinen Grund für einen Schwanger­schafts­abbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für angeborene Fehlbildungen festgestellt.

In diesen Situationen sollte umgehend eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt aufgesucht werden:

Röteln: Eine Überprüfung der Rötelnimmunität soll bei Schwangeren durchgeführt werden, wenn im Impfausweis keine zwei Röteln-Impfungen dokumentiert sind oder kein Impfausweis vorliegt. Ungeimpfte Schwangere bzw. Schwangere mit unklarem Impfstatus, bei denen ein grenzwertiges oder negatives Röteln-IgG festgestellt wurde, sollen den Kontakt zu Rötelnerkrankten und -verdachtsfällen meiden. Bei den Familienmitgliedern (Partner, Kinder) soll der MMR-Impfschutz entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO komplettiert werden. Ein fehlender Impfschutz gegen Röteln sollte möglichst beginnend schon im Wochenbett durch die Gabe eines Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffs nachgeholt werden.

Nach Kontakt mit einem an Varizellen (Windpocken) Erkrankten (Aufenthalt eine Stunde oder länger mit infektiöser Person in einem Raum oder face-to-face-Kontakt oder Haushaltskontakt): Gemäß den aktuellen (Stand: 2017) Empfehlungen der STIKO wird eine postexpositionelle Varizellenprophylaxe mittels Varizella-Zoster-Immunglobulin möglichst früh innerhalb von 3 Tagen und maximal bis zu 10 Tage nach Exposition für ungeimpfte Schwangere ohne Varizellenerkrankung in der Vorgeschichte empfohlen. Sie kann den Ausbruch einer Erkrankung verhindern oder deutlich abschwächen.

Nach Kontakt mit einem an Masern Erkrankten ist bei ungeschützten Schwangeren eine postexpositionelle Prophylaxe (Off Label) nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung als passive Immunisierung durch eine Gabe von Standard-Immunglobulin innerhalb von 6 Tagen nach Kontakt prinzipiell möglich (s. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission: www.stiko.de  Stand August 2017, Tabelle 3).

Eine Impfung gegen die folgenden Erkrankungen sollte möglichst vermieden werden:

Vermieden werden sollten die Impfung gegen Gelbfieber und die Schluckimpfung gegen Typhus, wie überhaupt Abenteuer-Reisen und unnötige Reisen in Gebiete mit Gelbfieber-Risiko (auch: Malariarisiko, Zikavirus-Infektionsrisiko u.a.) während einer Schwangerschaft unterbleiben sollten. Dies gilt ganz besonders im ersten Drittel der Schwangerschaft, da vor allem zu dieser Zeit die Entwicklung des Kindes und die Schwangerschaft möglicherweise negativ beeinflusst werden könnte.