Muster-Hygieneplan für Kindergärten und Kindertagesstätten

Infektionsrisiken minimieren

Gemäß Infektionsschutzgesetz (lfSG) § 36 sind Einrichtungen in denen überwiegend Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder ähnliche verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren.

Zur Vereinfachung der Erstellung wurde ein Musterhygieneplan entwickelt und zum Herunterladen bereitgestellt.
Sollten sich bei der konkreten Erarbeitung Fragen ergeben, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Fachbereich Gesundheit der Region Hannover.

Im Anhang finden Sie weitere ergänzende Informationen.

Für Meldungen von Infektionserkrankungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz stehen die entsprechenden Meldeformulare ebenfalls zum Herunterladen bereit.