Für die Gesundheit

Infektionsschutz und Umweltmedizin

Vorbeugen statt Heilen - Infektionsschutz versucht die Entstehung von möglichen Krankheiten bereits in der Frühphase zu verhindern

 

Das Gebiet Hygiene mit Infektionsschutz und Umweltmedizin umfasst die Erkennung, Erfassung, Bewertung sowie Vermeidung schädlicher Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinflussen. Ziel ist, Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Folgende Leistungen werden von Ärzten, Gesundheitsingenieuren, Hygieneinspektoren und Verwaltungsfachkräften erbracht:

  • Beratung und Belehrung bzgl. der gesundheitlichen Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln nach den §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG),
  • Ermittlung, Beratung und Überwachung von Ansteckungsverdächtigen, Krankheitsverdächtigen und Erkrankten mit meldepflichtigen Erkrankungen
  • Infektionshygienische Überwachung von:
    • Gemeinschaftseinrichtungen: Kindergärten, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Alten- und Pflegeheime, Asylbewerberheime sowie Obdachlosenunterkünfte
    • medizinischen Einrichtungen: Krankenhäuser, ambulant operierende Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Rettungswachen, usw.
    • Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe: Heilpraktiker-Praxen, Podologien und Geburtshäuser
    • Öffentliche Bäder
    • Sonstige Einrichtungen: Tattoo- und Piercingstudios, Friseur, Kosmetik- und Fußpflegesalons, Saunen, Fitnessstudios
    • Anlassbezogene Überprüfung (z.B. aufgrund von Beschwerden oder Amtshilfe) von Örtlichkeiten, Wohnungen und Einrichtungen
  • Aufsicht über nichtärztliches medizinisches Personal (Hebammen, Heilpraktiker u.a.)
  • Trinkwasserüberwachung gemäß Trinkwasser-Verordnung in Form von Besichtigung der Anlagen zur Trinkwassergewinnung, Kontrolle der Analysenergebnisse, Veranlassung von Maßnahmen bei Qualitätsmängeln
  • Umsetzung der niedersächsischen Badegewässer-Verordnung, insbesondere Ortsbesichtigung inkl. Probenahme, Erstellung und Pflege von Gewässerprofilen, Information und Beteiligung der Bevölkerung, Veranlassung von Bewirtschaftungsmaßnahmen
  • Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Individuelle Beratung über die Beeinflussung des Menschen durch Umweltfaktoren und Schadstoffe

Belehrung für pädagogisches Personal nach § 35 Infektionsschutzgesetz

Stand: 08/2018

Dateityp: pdf Größe: 61,7 kB

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